Datenschutz – Das ändert sich für Kinder
Die EU-Datenschutzgrundverordnung
Die EU-Datenschutzgrundverordnung – was für ein Wort! Kurz nennt man sie auch EU-DSGVO. Dahinter verbirgt sich ein neues Gesetz, das vielen Firmen bald vorschreibt, wie sie mit Daten umgehen müssen, die sie von Nutzern sammeln. Also mit persönlichen Daten, wie Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Wohnort. Denn wer die Daten von Menschen sammelt, muss diese auch schützen.
Besonders schützenswert finden die EU-Politiker die Daten von Kindern. Dafür gibt es einen extra Artikel in der Vorschrift. Neu ist nun, dass die Eltern zustimmen müssen, wenn sich Kinder anmelden und hierfür private Daten preisgeben. Der Gesetzgeber legt die Altersgrenze auf 16 Jahre fest.
Neue Regeln für Kinder
Du kannst natürlich trotzdem im Internet surfen, wie es dir gefällt. Sobald du aber deinen Namen und Mail-Adresse oder anderes angibst, müssen deine Eltern zustimmen. Die Zustimmung kann von Seite zu Seite unterschiedlich aussehen. Seitenbetreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Kinder unter 16 Jahren…
… dürfen sich nicht allein bei Diensten, wie Whats App, Instagram, Musically oder bei Onlinespielen anmelden. Sie brauchen die Zustimmung der Eltern.
Kinder unter 13 Jahren…
…dürfen diese Apps nicht nutzen!
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danke für die Erklärung ich hab euch lieb
super erklärung