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In Deutschland fällt jede wild lebende Pflanze unter den sogenannten allgemeinen Artenschutz. Dieser besagt, dass grundsätzlich keine wild lebende Pflanze ohne Grund aus der Natur entnommen werden darf. Doch zum Glück gibt es hier eine kleine Ausnahme: Geringe Mengen dürfen für den Eigenbedarf gepflückt werden, solange der Bestand dadurch nicht gefährdet wird. Ein kleiner Blumenstrauß ist also vollkommen in Ordnung. Am besten pflückst du häufig vorkommende Blumen und diese an verschiedenen Orten. Der Strauß sollte nur so groß sein, dass er in dem Kreis zwischen Daumen und Zeigefinger Platz hat, wenn sich die beiden Fingerspitzen berühren.
Doch es gibt auch Pflanzen, die man keinesfalls pflücken darf. Tut man es doch, kann man sogar bestraft werden. Dann handelt es sich nämlich um Pflanzen des besonderen Artenschutzes, der nur für ganz bestimmte Pflanzenarten gilt. Diese dürfen nicht aus der Natur entnommen oder zerstört werden. Auch ihr Standort darf nicht beschädigt werden. Das heißt, man darf nicht allzu nah an sie herangehen, damit man um sie herum nichts kaputt tritt.
Es gibt verschiedene Gründe, warum wild lebende Pflanzen geschützt werden. Dies sind die wichtigsten:
Eine Pflanze muss also nicht unbedingt in ihrem Bestand gefährdet sein oder kurz vor dem Aussterben stehen, um besonders geschützt zu werden.
Die Pflanzen in Deutschland werden durch sogenannte Artenschutzgesetze geschützt. Dabei gibt es welche, die speziell für Deutschland, und andere, die für die gesamte EU gelten. Die Artenschutzgesetze, die in Deutschland gültig sind, werden im Bundesnaturschutzgesetz aufgeführt. Hast du schon mal was vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen gehört? Das ist ein internationales Abkommen, das zum Beispiel auch den Handel mit bestimmten Wildtieren und Pflanzen verbietet. Damit soll sichergestellt werden, dass das Überleben von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten nicht gefährdet wird. Auch dieses Gesetz gilt in Europa und damit ebenso in Deutschland.
In den meisten Schutzgebieten herrscht ein Pflückverbot, auf das immer durch ein Schild hingewiesen wird. Auch auf Flächen mit einem Betretverbot dürfen keine Pflanzen aus der Natur entnommen werden. Hier stellen wir dir die vier Pflanzen des besonderen Artenschutzes vor, die in Deutschland am häufigsten vorkommen.
Pflücke keine Pflanze, wenn du nicht weißt, ob sie unter besonderem Artenschutz steht!
Kennst du eine dieser oder eine andere geschützte Pflanze? Erzähl es uns, wir sind gespannt!
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