Politik

U18 – Du hast die Wahl!

Wahlen – meistens erst ab 18

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung, doch sie dürfen noch nicht wählen gehen. In Deutschland darf man erst wählen, wenn man volljährig ist, also ab 18 Jahren. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen, dort können Jugendliche bereits mit 16 Jahren an Wahlen teilnehmen, die auf Landesebene sind. Doch in vielen Bundesländern ist das nicht der Fall. Ganz schön unfair, denn viele Kinder und Jugendliche haben großes Interesse an Politik und möchten gern mitbestimmen.

Was ist U18?

Das U steht für „unter 18“ - das sind die Wahlen für Kinder und Jugendliche. Sie finden immer ein paar Tage vor der eigentlichen Wahl der Erwachsenen statt. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, ihre Stimme in einem Wahllokal abzugeben. Viele Kinder- und Jugendzentren, Clubs, Schulen oder Vereine melden sich bei der U18-Wahl an und richten ihre eigenen Wahllokale ein. Alle Interessierten können sich über die Wahlprogramme der Parteien informieren. Am Wahltag können die Kinder und Jugendlichen dann in ihr Wahllokal gehen und ihr Kreuz setzen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht – jeder unter 18 Jahren darf mitmachen.

Setz dein Kreuz am 17. September!

Zur Bundestagswahl am 17. September 2021 werden wieder bundesweit viele Wahllokale öffnen. Bis 18 Uhr sind die Lokale geöffnet, die Ergebnisse werden gesammelt, ausgezählt und veröffentlicht. Das Ergebnis wird widerspiegeln, welche Themen der Parteien euch wichtig sind.

Hier kannst du dich informieren, wo ein Wahllokal in deiner Nähe ist:

https://www.u18.org/

Also, worauf wartest du?

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Bei uns, an der Schule waren die schon.