Wann müssen Kinder vor Gericht aussagen?
Kinder als Zeuginnen und Zeugen
Manchmal werden Kinder vom Gericht eingeladen, eine Aussage zu machen. Das heißt, ein Kind weiß etwas oder hat etwas gesehen, was es vor Gericht erzählen soll. Denn für die Richterinnen und Richter ist das wichtig zu wissen, damit sie ein Urteil fällen können. Das Kind bekommt dann eine Einladung zu einem bestimmten Termin und soll dann Fragen beantworten. Wenn man eine der Fragen der Richterinnen und Richter nicht beantworten kann, ist das gar nicht schlimm.
Als Kind muss man aber nicht allein zum Gericht! Man bekommt Hilfe von einem Begleiter oder einer Begleiterin. Die kennen sich sehr gut mit dem Gericht und auch sehr gut mit Kindern aus. Sie beschreiben den Kindern vorher genau den Ablauf, was beim Gericht passieren wird und erklären alle komplizierten Wörter.
Kinder als Opfer
Kinder werden auch zum Gericht eingeladen, wenn sie selbst Opfer einer Straftat sind. Zum Beispiel wenn jemand einem Kind wehgetan hat. Dann soll das Kind dem Richter oder der Richterin erzählen, was passiert ist, damit der Täter oder die Täterin bestraft wird und Kindern nicht länger wehtun kann.
Viele Opfer haben Angst oder schämen sich. Der Begleiter oder die Begleiterin spricht dann mit dem Kind über seine Gefühle. Viele Kinder wollen die Person, die ihnen wehgetan hat, nicht im Gerichtssaal wiedersehen. Deswegen dürfen sie woanders mit dem Richter oder der Richterin sprechen. Zum Beispiel im Spielzimmer des Gerichts. Das wird dann mit einer Video-Kamera aufgenommen und im Gerichtssaal abgespielt.
Info-Material für Kinder, die Opfer von Gewalt- oder Sexualstraftaten sind
Die Broschüre „Ich habe Rechte“ richtet sich an jugendliche Zeuginnen und Zeugen. Hier werden der Ablauf des Strafverfahrens erklärt und Beispiele diskutiert. Besonders thematisiert wird die Möglichkeit für Betroffene, selbst Anzeige zu erstatten. Zusätzlich bietet die Broschüre eine Liste von regionalen Beratungsstellen.
Das Kinderbuch „Anna und Jan gehen vor Gericht“ handelt von zwei Kindern, die sexuell missbraucht wurden. Sie erzählen von ihren Erlebnissen beim Gericht.
Der Flyer „Du bist nicht allein!“ von Violetta e.V. fasst zusammen, was eine Prozessbegleitung macht. Von Violetta e.V. gibt es auch ein Spiel: „Der Weg zum Gericht!“ Es ist für Zeugen und Zeuginnen zwischen 7 und 14 Jahren, die Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat wurden. Das Spiel zeigt ihnen, was als Zeuge/Zeugin im Strafverfahren auf sie zukommt und macht ihnen Mut.
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