Politik

Wie wird der Bun­des­prä­si­dent ge­wählt?

Die Bundesversammlung wählt

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird alle fünf Jahre neu gewählt und kann nur einmal wiedergewählt werden. Der Bundespräsident wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt.
 
Die Bundesversammlung kommt in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen, denn sie hat nur eine einzige Aufgabe: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie besteht zu gleichen Teilen aus Politkern des Bundestages und den ernannten Wahlfrauen und Wahlmännern der verschiedenen Landesparlamente der Bundesländer.

Wahlfrauen und Wahlmänner sind nicht nur Politiker. Es werden auch Prominente und bekannte Menschen ernannt, wie Schauspieler, Sportler und Künstler. Insgesamt kommen über 1.400 Mitglieder der Bundesversammlung zusammen, die den Bundespräsidenten wählen. 

Die Wahl

1. Die Vorschläge
Alle Mitglieder der Bundesversammlung dürfen einen geeigneten Kandidaten vorschlagen. Dieser muss damit einverstanden sein, vorgeschlagen zu werden. Bundespräsident darf nach dem Gesetz jeder werden, der in Deutschland lebt, wahlberechtigt für den Bundestag ist und mindestens 40 Jahre alt ist.

2. Die Vorauswahl
In der Regel werden aus den gesammelten Vorschlägen zwei Kandidaten oder Kandidatinnen von der Bundesversammlung bestimmt.

3. Die Rede
Beide Kandidatinnen oder Kandidaten halten eine Rede vor der Bundesversammlung. 

4. Die geheime Wahl
Danach wird gewählt, jeder einzeln und geheim. Bundespräsident wird dann, wer die Mehrheit hat. Das mit der „Mehrheit“ ist kompliziert. Deswegen stehen alle Vorschriften zur Wahl in einem extra Gesetz.

5. Die Vereidigung
Wurde der Bundespräsident gewählt, wird er vereidigt. Er leistet einen „Amtseid“ vor den Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages.

Aufgaben des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident hat seinen Amtssitz im „Schloss Bellevue“ in Berlin, wo er Staatsoberhäupter oder andere Gesandte empfängt. Der Terminkalender ist immer sehr voll, hier fassen wir einige Aufgaben zusammen:

  • Staatsbesuche in vielen Ländern tätigen.
  • Reden und Ansprachen im In- und Ausland halten.
  • Ernennung und Entlassung von Ministerinnen und Ministern, Bundesrichterinnen und Bundesrichtern und Bundesbeamten.
  • Verleihung von Orden und Ehrungen.
  • Unterzeichnung von Gesetzen.
  • Der Bundespräsident schlägt die oder den Bundeskanzler/in vor und beglaubigt sie oder ihn.

Kann es auch eine Bundespräsidentin geben?

Ja, es kann sich auch eine Frau zur Wahl stellen. Bisher wurde aber noch keine Frau zur Bundespräsidentin gewählt.

Wer waren die bisherigen Bundespräsidenten?

Hier ist die Liste der bisherigen Bundespräsidenten, wir fangen mit dem aktuellen an.

12. Frank-Walter Steinmeier (seit 2017)
11. Joachim Gauck (2012-2017)
10. Christian Wulff (2010-2012) – trat zurück
9.  Horst Köhler (2004-2010) – trat zurück
8.  Johannes Rau (1999-2004)
7.  Roman Herzog (1994-1999)
6.  Richard von Weizsäcker (1984-1994)
5.  Carl Karstens (1979-1984)
4.  Walter Scheel (1974-1979)
3.  Gustav Heinemann (1969-1974)
2.  Heinrich Lübke (1959-1969)
1.  Theodor Heuss (1949-1959)

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Eure Kommentare

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Supiiii
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 super erklärt
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find ich super klasse erklärt 
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mega cool!!! tolle seite !!!!!!!bomben hilfe !! DANKE
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Und äh warum wird es jetzt von der Bundesverfassung und nicht vom volk gewählt?
Dies hat mir echt weitergeholfen.  DANKE
Toller Artikel. Ich finde es nur unfair das nur Prominente und so wählen dürfen. Weil eigentlich sollte ja jeder wählen dürfen. 😐
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Super Seite,alle die diese Seite als schlecht bezeichnen sind Hampelmänner   
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die seite ist recht gut da man es leicht erklärt bekommt