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Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.
Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.
Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.
Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.
Kindergeld gibt es:
Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.
Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.
Hallo! Leider können wir dir bei deinem Problem nicht helfen. Frage am besten beim Jugendamt nach, denn die wissen besser Bescheid.
Viele Grüße dein kindersache-Team
Hallo! Es ist so, wie es im Artikel steht: Es gibt Kindergeld für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in Ausbildung befindet. Ein Studium ist eine Ausbildung. Wenn dir deine Mutter trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt zahlt, kann die Familienkasse das Kindergeld direkt an dich auszahlen. Dazu musst du einen Antrag stellen. Voraussetzungen sind aber, dass du über 18 bist und einen eigenen Wohnsitz hast. Sprich doch noch einmal in Ruhe mit deiner Mutter über Unterhaltszahlungen für die Zeit deines Studiums. Viele Grüße, dein kindersache-Team
Hallo! Vielen Dank für deine Nachricht! Wir bei kindersache engagieren uns für Kinderrechte. kindersache ist eine partizipative Kinder-Internetseite. Wir sind keine Rechtsberatung. In deinem Fall wende dich doch bitte an das zuständige Jugendamt oder eine (kostenlose) Rechtsberatung. Die gibt es bestimmt auch in deiner Nähe oder online.
Viele Grüße
dein kindersache-Team