Antworten zu Kinderrechten

Ab wieviel Jahren darf man einen Ferienjob machen?

Was ist erlaubt?

Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

  • Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.

     
  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.

     
  • Erst ab 18 Jahren sind Akkord- und Nachtarbeit und die Arbeit in einer Disco, im Freizeitparks oder auf dem Jahrmarkt erlaubt.

Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.

Ausnahmen

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:

  1. der Arbeitgeber (derjenige, der die Arbeit anbietet) muss einen Antrag bei einer Aufsichtsbehörde stellen, dass er ein Kind beschäftigen möchte
  2. die Eltern müssen zustimmen und (meistens) anwesend sein
  3. eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen (der Arzt muss sicherstellen, dass die Arbeit für das Kind nicht schädlich ist)
  4. die Schule muss schriftlich bescheinigen, dass keine Einschränkungen für das Kind zu erwarten sind
  5. das Jugendamt muss eine prüfen, dass die Arbeit für das Kind in Ordnung ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:

 

Bei Theaterproben:

  • Kinder über 6 Jahre: bis zu vier Stunden täglich zwischen 10:00 und 23:00 Uhr 

Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen

  • Kinder zwischen drei und sechs Jahren: max. 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 17 Uhr
  • Kinder über sechs Jahren: max. 3 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr

Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.



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Eure Kommentare

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hallo darf ich mit 13 schon im Friseur arbeiten..?

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Hallo ich bin 12 und habe schon ein paar mal bei unseren Nachbarn auf die kleine Tochter(4)aufgepasst.Darf man mit 12 auch schon model für Kindermode sein bei z.B. Ernstings Family,H&M,NKD,Kik,C&A?Und wenn ja wo kann man sich da bewerben?Wie viel würde man denn dann verdienen.

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nja bin nächsten sommer 13 darf ich da im reisebüro regale einräumen und katologe sortieren??

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Ich bin 14 Jahre jung und ich wollte einen Ferienjob in einem Supermarkt etc. betätigen also in den Sommerferien von morgens bis nachmittags. Jetzt wundert mich es aber das man das erst ab 15 Jahre darf, ich aber gehört habe das man das schon ab 14 darf?! stimmt das?

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Ich bin zwölf kann ich im Kindergarten einer Bekannten mithelfen

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naja nebenjob hin oder her wenn man sein eigendes geld verdienen möchte sollten andere nicht in weg stehen

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darf man mit 14 jahren ein praktikum als koch bzw. köchin machen???

Anmerkung von Kindersache: Ein Praktikum als Koch/Köchin kannst du gerne machen. Aber auch bei einem Praktikum sind die oben geschrieben Regelungen einzuhalten!

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darf ich mit 14 bei meinem Vater in der Fima arbeiten

Anmerkung von Kindersache: Ja, das darfst du. Solange es keine anstrengende Arbeit ist. Aber auch wenn es die Firma deines Vaters ist, müsst ihr euch trotzdem an die hier geschriebenen Vorschriften halten!

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Koch und Altenpfleger sind beides richtige Berufe für die man im Normalfall eine Ausbildung machen muss. Diese fallen daher nicht unter die Kategorie Nebenjob.

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Darf man auch mit 13 jahren schon in einer gaststätte als köchin arbeiten??