Antworten zu Kinderrechten

Ab wie­viel Jah­ren darf man ei­nen Fe­ri­en­job ma­chen?

Was ist erlaubt?

Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

  • Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.

     
  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.

     
  • Erst ab 18 Jahren sind Akkord- und Nachtarbeit und die Arbeit in einer Disco, im Freizeitparks oder auf dem Jahrmarkt erlaubt.

Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.

Ausnahmen

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:

  1. der Arbeitgeber (derjenige, der die Arbeit anbietet) muss einen Antrag bei einer Aufsichtsbehörde stellen, dass er ein Kind beschäftigen möchte
  2. die Eltern müssen zustimmen und (meistens) anwesend sein
  3. eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen (der Arzt muss sicherstellen, dass die Arbeit für das Kind nicht schädlich ist)
  4. die Schule muss schriftlich bescheinigen, dass keine Einschränkungen für das Kind zu erwarten sind
  5. das Jugendamt muss eine prüfen, dass die Arbeit für das Kind in Ordnung ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:

 

Bei Theaterproben:

  • Kinder über 6 Jahre: bis zu vier Stunden täglich zwischen 10:00 und 23:00 Uhr 

Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen

  • Kinder zwischen drei und sechs Jahren: max. 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 17 Uhr
  • Kinder über sechs Jahren: max. 3 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr

Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.



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Eure Kommentare

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Hay.....!

Ich bin 12 und würe gerne arbeiten.Aber man darf das ja erst ab 13 undkann ich den schon irgendetwas machen??

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toll ich bin zwar erst zwölf werde aber in 3 monaten 13 ich bin voll der riese und sehe aus wie 14 kann man da denn nichts machen ? ich will unbedingt geld verdienen :(

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ich bin 13 und suche einen ferienjob

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iihr seid alle voll unnötig macht doch einfach

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Hallo,
also ich bin 14 & mache arbeite in den Ferien jeden Tag ; bzw. jeden zweiten Tag, immer 4 stunden in einem italienischen Restaurant. Das natürlich auch nur, weil ich einfach aussehe und mich verhalte wie 17-18 & meiner Schwester und ihrem Freund dieses Restauran gehört.
Meine Arbeitszeiten sind von 18:OO Uhr - 22:OO Uhr, da ich vom Gesetzgeber bis 22 Uhr in der Öffendlichkeit sein darf!
Ich verdiene pro Stunde ; 1O Euro. - das sind 4O euro am Tag. :)

Viel Glueck beim suchen! (:
P.s: FERIENJOBS sind ab 14 erlaubt. ;)

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ich bin 13 und suche einen job

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Das ist voll doof. Meine Freundin ist 13 und arbeitet jetzt in den Ferien als Zimmermädchen! Meine anderen Freundinnen gehen zum Arbeiten in den Kindergarten! Das dürfen die doch nicht, oder?

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das ist eigentlich richtig gut das mann erst mit leicht anfängt und immer mehr machen kann aber auch nicht muss

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Hallo erst mal,

In Österreich ist man doch mit 14 Jahren Jugendlich also darf ich auch als Babysittering arbeiten, oder?
Und wenn nicht was kann ich sonst Arbeiten anstatt Zeitungen austragen und Nachhilfestunden geben?

Bitte meldet euch,
Mfg. eurer Gast (:

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Ja aber wenn man mehr arbeiten will oder kann und darf dann kann ich doch schon mit 14 Jahren die Arbeit eines 15 Jährigen machen und ich kann ja solange arbeiten bis ich keine lust mehr habe oder keine Zeit oder Kraft. Aber nur Zeitungautragen und für die Zeitung 20 Cent das bringt es auch nicht. Aber wen man in einem Betrieb arbeitet wo man was lernen kann und auch was sinvolles macht und das demjenigen auch Spaß macht den sollte man ihn dort arbeiten lassen und nicht sagen du darfst es oder nicht. Und wenn das die Eltern und der Leiter des Betriebes erlauben dann kann der jenige doch dort arbeiten egal wie lange wo und was.

Mittwoch 11.05.2011 22.00 Uhr