Deine Meinung
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Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.
Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.
Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:
Bei Theaterproben:
Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen
Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.
Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.
Liebe erwachsene Leser,
dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.
Vielen Dank, das kindersache-Team
Was ist mit den 14 jährigen ?
Und wo dürfen Kinder ab 15 J. arbeiten ?
ich dacht ab 14... koooomisch...
Darf mann auch mit 13 Jahren in einer Bäckerei arbeiten oder für 2 stunden in einem supermarkt arbeiten ?
WO KÖNNEN DEN LEUTE AB 15 JAHREN ARBEITEN ?
und was ist mit den 14 jährigen?
Hallo! Mit 14 Jahren kannst du leichte Arbeiten machen, wie Zeitungen austragen oder Hunde Gassi führen. Lies dir den Artikel am besten nochmal genau durch Viele Grüße, dein ks-Team
Hallo! Lies den Text genau, dort steht:
"Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen." Viele Grüße, dein ks-Team
Ist sehr informierend :)
Vielleicht könnte man noch eingebauen bis wie viel Uhr die Jugendlichen mit 15 bzw. ab 16 Jahren arbeiten dürfen.