Antworten zu Kinderrechten

Ab wie­viel Jah­ren darf man ei­nen Fe­ri­en­job ma­chen?

Was ist erlaubt?

Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.

  • Ab 13 Jahren sind leichte Arbeiten erlaubt, z.B. Zeitungen austragen, Nachhilfestunden geben oder Hunde Gassi führen. Diese entgeltlichen Tätigkeiten dürfen nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht mehr als zwei Stunden pro Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben drei Stunden) betragen.

     
  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.

     
  • Erst ab 18 Jahren sind Akkord- und Nachtarbeit und die Arbeit in einer Disco, im Freizeitparks oder auf dem Jahrmarkt erlaubt.

Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen.

Ausnahmen

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:

  1. der Arbeitgeber (derjenige, der die Arbeit anbietet) muss einen Antrag bei einer Aufsichtsbehörde stellen, dass er ein Kind beschäftigen möchte
  2. die Eltern müssen zustimmen und (meistens) anwesend sein
  3. eine ärztliche Bescheinigung muss vorliegen (der Arzt muss sicherstellen, dass die Arbeit für das Kind nicht schädlich ist)
  4. die Schule muss schriftlich bescheinigen, dass keine Einschränkungen für das Kind zu erwarten sind
  5. das Jugendamt muss eine prüfen, dass die Arbeit für das Kind in Ordnung ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten:

 

Bei Theaterproben:

  • Kinder über 6 Jahre: bis zu vier Stunden täglich zwischen 10:00 und 23:00 Uhr 

Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen

  • Kinder zwischen drei und sechs Jahren: max. 2 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 17 Uhr
  • Kinder über sechs Jahren: max. 3 Stunden pro Tag in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr

Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier.

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben.



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dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen.

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Eure Kommentare

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Ich bin erst Zehn und möchte trotzdem gerne mal geld dazu verdienen, aber ich bin ja erst Zehn und deswegen kann ich kein Geld dazu verdienen.Schade:(

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kann man auch mit 13-jahren im KFZ-mechaniker arbeiten

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Liebe Kathrin,

mit 15 Jahren gilt Deine Tochter vor dem Gesetz bereits nicht mehr als Kind, sondern als Jugendliche. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Jugendlichen eine geringfügige Beschäftigung auszuüben (dies ist im Gesetz ab §8 beschrieben). Wenn diese Beschäftigung dazu in den Ferien stattfindet, sollte die Schule dagegen keine Einwände haben und Deiner Tochter die benötigte Bescheinigung ausstellen.

Bei weiteren Fragen kannst Du uns gerne eine E-Mail an info@kindersache.de schreiben.

Dein kindersache-Team

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Hallo,meine Tochter hat die Möglichkeit,mit 15 Ferienarbeit zu machen.Dazu benötigt sie eine Schulbescheinigung,die sie ungern von der Schule bekommt,da es ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wäre.Hat die Schule Recht? Lg Kathrin W.

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kann man mit 13 auch prospekte von rewe oder so austragen?

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ja ich find das doof ich werde jetzt 14 und wollte ein wenig mehr Taschengeld bekommen aber daraus is dann wohl nix geworden, und Zeitung austragen nein danke...

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Und habt ihr vllt eine Seite im Internet oder so... ich finde nichts....... bitte helft mir....

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Ich bin schon 15 jahre alt :-) Ich finde Zeitungsaustragen zu viel Arbeit, weiß jemand wie viel man da ungefähr verdienen kann?

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14 jährigen machen ja grad ma praktikum ;)

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kan ich arbeiten ich bin 12 und werde nächstes jahr 13 ?????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????