Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kindergeld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

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Danke für die hilfe

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Ich finde es cool

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Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass meine Eltern mir das Geld geben könnten und würde es gar nicht wollen, es ist ja für meine Mutter gedacht. Aber jemand aus der Klasse meinte vor kurzem zum Thema wenig / kein Taschengeld: "Aber als Kindergeld bekommst du doch eh schon so 250 Euro, auch wenn es sonst kein Taschengeld dazu gibt... das reicht doch" Ich dachte, sie hat was missverstanden, aber ihre Eltern geben ihr das Kindergeld und dann noch Taschengeld von der Oma.

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Hallo, ich bin 20 und wohne bei meiner Mutter. Ich muss 300€ Miete bezahlen und sie behält das Kindergeld also 550€ zusammen. Ich muss dennoch von meinem Geld ALLES bezahlen. Essen, Kleider, Verpflegung, Verträge. Wirklich alles. Sie bezahlt gerade eine Haus ab und das ist viel, das verstehe ich. Aber mir alles weg zu nehmen geht auch nicht? Ich kann mir selber kaum etwas leisten wenn ich schon alles bezahlen muss. Ich habe auch kein Auto um essen zu transportieren. Ich verdiene 1000€ in der Ausbildung und habe im Monat mit der Miete 450€ Fixkosten davon bleibt mir dann nicht mehr viel. Lebensmittel sind sehr teuer und ein Auto könnte ich mir davon auch nicht leisten… was kann ich tun? 

Hallo! Deine Mutter muss dir das Kindergeld nicht geben. Das Kindergeld ist nämlich für deine Mutter als finanzielle Unterstützung vorgesehen. Sie kann frei entscheiden, wofür sie es ausgibt. Da du noch bei ihr wohnst, hast du auch keinen Anspruch auf Unterhalt.

Trotzdem ist es die Pflicht deiner Mutter, sich um dich zu kümmern. Rede doch mal mit ihr und erkläre ihr deine Situation. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung. Liebe Grüße dein ks-Team

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Guten Tag,

Ich bin 21 Jahre alt und lebe nicht mehr bei meinen Eltern. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, lebe und studiere aber im Ausland. Auch meine Eltern leben und arbeiten im Ausland. Habe ich in einer solchen Situation Anspruch auf Kindergeld? Kann ich den Antrag selbst stellen?

Vielen Dank!
 

Hallo,

leider können wir dir dabei nicht weiterhelfen. Weitere Informationen findest du online zum Beispiel im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder bei der Agentur für Arbeit.

Viele Grüße

dein ks-Team

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Ich bin 17wohne bei meinem Freund mUSS meine Mutter mir mein Kindergeld geben? 

Hallo! Nein, deine Mutter muss dir das Kindergeld nicht geben. Du hast darauf keinen Anspruch. Das Kindergeld ist nämlich für deine Mutter als finanzielle Unterstützung vorgesehen. Sie kann frei entscheiden, wofür sie es ausgibt. Wenn du aber nicht mehr zuhause gemeldet bist, dann muss deine Mutter dir Unterhalt zahlen. Das heißt, dass sie  dich monatlich mit einem bestimmten Betrag unterstützen muss. Viele Grüße, dein ks-Team.