Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kin­der­geld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Jeweils 219 € für die ersten beiden Kinder, 225 € für das dritte und 250 € für jedes weitere Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.

Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

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Hallo, Ich werde demnächst 18 Jahre und möchte gern Abitur machen. Habe nebenbei zwei kleine Jobs wo ich kellnern gehe. Habe ich damit noch Anrecht auf Unterhalt meiner Eltern? Was ist wenn meine Mutter kein Unterhalt zahlen kann und mein Vater nicht will? Hab ich da Rechte dies zu beantragen? Danke

Hallo! Vielen Dank für deine Nachricht! Wir bei kindersache engagieren uns für Kinderrechte. kindersache ist eine partizipative Kinder-Internetseite. Wir sind keine Rechtsberatung. In deinem Fall wende dich doch bitte an das zuständige Jugendamt oder eine (kostenlose) Rechtsberatung. Die gibt es bestimmt auch in deiner Nähe oder online

Viele Grüße 
dein kindersache-Team

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ich werde nie Geld bekommen sagen meine Eltern   
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Meine Eltern wollen mir bis schulende und weiter nie Geld geben voll unfair!
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Cool
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brauchen Kinder eine gute Erziehung
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🙂😀😳☹️😡
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Kindergeld gehört den Kindern   
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Hallo ich bin 16 Jahre. Habe ich ein Recht auf Auskunft über das für mich ausgezahlte Kindergeld?