Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kin­der­geld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.



Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

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Hallo, ich bin 20 und wohne bei meiner Mutter. Ich muss 300€ Miete bezahlen und sie behält das Kindergeld also 550€ zusammen. Ich muss dennoch von meinem Geld ALLES bezahlen. Essen, Kleider, Verpflegung, Verträge. Wirklich alles. Sie bezahlt gerade eine Haus ab und das ist viel, das verstehe ich. Aber mir alles weg zu nehmen geht auch nicht? Ich kann mir selber kaum etwas leisten wenn ich schon alles bezahlen muss. Ich habe auch kein Auto um essen zu transportieren. Ich verdiene 1000€ in der Ausbildung und habe im Monat mit der Miete 450€ Fixkosten davon bleibt mir dann nicht mehr viel. Lebensmittel sind sehr teuer und ein Auto könnte ich mir davon auch nicht leisten… was kann ich tun? 

Hallo! Deine Mutter muss dir das Kindergeld nicht geben. Das Kindergeld ist nämlich für deine Mutter als finanzielle Unterstützung vorgesehen. Sie kann frei entscheiden, wofür sie es ausgibt. Da du noch bei ihr wohnst, hast du auch keinen Anspruch auf Unterhalt.

Trotzdem ist es die Pflicht deiner Mutter, sich um dich zu kümmern. Rede doch mal mit ihr und erkläre ihr deine Situation. Vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung. Liebe Grüße dein ks-Team

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Guten Tag,

Ich bin 21 Jahre alt und lebe nicht mehr bei meinen Eltern. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, lebe und studiere aber im Ausland. Auch meine Eltern leben und arbeiten im Ausland. Habe ich in einer solchen Situation Anspruch auf Kindergeld? Kann ich den Antrag selbst stellen?

Vielen Dank!
 

Hallo,

leider können wir dir dabei nicht weiterhelfen. Weitere Informationen findest du online zum Beispiel im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder bei der Agentur für Arbeit.

Viele Grüße

dein ks-Team

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Ich bin 17wohne bei meinem Freund mUSS meine Mutter mir mein Kindergeld geben? 

Hallo! Nein, deine Mutter muss dir das Kindergeld nicht geben. Du hast darauf keinen Anspruch. Das Kindergeld ist nämlich für deine Mutter als finanzielle Unterstützung vorgesehen. Sie kann frei entscheiden, wofür sie es ausgibt. Wenn du aber nicht mehr zuhause gemeldet bist, dann muss deine Mutter dir Unterhalt zahlen. Das heißt, dass sie  dich monatlich mit einem bestimmten Betrag unterstützen muss. Viele Grüße, dein ks-Team. 

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Guten Tag. Ich komme aus der Ukraine und musste wegen den Krieg mein Land verlassen. Meine Eltern mussten in der Ukraine bleiben, aber sie haben mich nach Deutschland, in ein sicherer Ort schicken. Seit 1,5 Jahre wohne ich in DE in einer Pflegefamillie. Diese Familie kriegt für mich das Geld von Jugendamt (Den Gesamtbetrag kenne ich leider nicht) + 250€ Kindergeld. Davon aber kriege ich nur 100€ für die Ernährung (ich kaufe selbst ein und esse auch getrennt) und die bezahlen 90€ für mein Sportferein. Das war es. Mehr bezahlen die für mich nicht. Jetzt brauche ich eine Winterjacke und neue Schuhe, weil meine schon älter als 2 Jahre sind, worauf kriege ich ein Antwort, dass ich es meine Eltern bezahlen mussen (wo die momentan sehr große Schwierigkeiten mit dem Geld haben und können es nicht leisten).Die sagen, dass  meine Sachen funktionieren noch (egal, dass die gar nicht mehr schön aussehen und die kleine Sachen fallen ab). + wenn ich sage, dass die bekommen genug Geld für mich, bezahlen aber ganz wenig, kriege ich ein Antwort, dass ,,mein Job als mama muss auch bezahlt werden,,

Ich brauche ihre Beratung. Haben meine Pflegeeltern recht? Musst diese Job aus meinen Kindergeld bezahlt werden oder ich hab das Rest auf dieses Geld, den sie von Jugendamt + Kindergeld bekommt.

Ich hoffe sie haben sprachlich alles verstanden. Vielen Dank in Voraus

Hallo! Leider können wir dir bei deinem Problem nicht helfen. Frage am besten beim Jugendamt nach, denn die wissen besser Bescheid.

Viele Grüße dein kindersache-Team

 

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Ich hab bald mein Abitur in der Tasche, jedoch möchte ich danach vollzeit studieren, meine Mutter sagt immer, ich muss dann selbst klarkommen und das sie mir nichts zahlen wird, ist das überhaupt erlaubt

Hallo! Es ist so, wie es im Artikel steht: Es gibt Kindergeld für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in Ausbildung befindet. Ein Studium ist eine Ausbildung. Wenn dir deine Mutter trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt zahlt, kann die Familienkasse das Kindergeld  direkt an dich auszahlen. Dazu musst du einen Antrag stellen. Voraussetzungen sind aber, dass du  über 18 bist und einen eigenen Wohnsitz hast. Sprich doch noch einmal in Ruhe mit deiner Mutter über Unterhaltszahlungen für die Zeit deines Studiums. Viele Grüße, dein kindersache-Team