Deine Meinung
- 1120
- 982
- 841
- 739
- 775
- 1084
Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld: Jeweils 204 € für die ersten beiden Kinder, 210 für das dritte und 235 € für jedes weitere Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.
Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.
Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Vorraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.
Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es Richtwerttabellen, z.B. die so genannte Düsseldorfer Tabelle (gültig für die alten Bundesländer) und die so genannte Berliner Tabelle (gültig für die neuen Bundesländer). Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.
Kindergeld gibt es:
Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.
Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.
Hallo! Die Zustände bei dir Zuhause sollten umgehend geändert werden. Rede unbedingt in Ruhe mit deinen Eltern darüber und sage ihnen, dass du ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandart und Wohlergehen hast! Dazu gehören auch Strom im Zimmer und benötigte Anziehsachen. Solange du noch Zuhause wohnst hast du aber dennoch keinen Anspruch auf das Kindergeld. Deinen Eltern ist es überlassen, für was sie das Kindergeld ausgeben. Erst, wenn du ausgezogen bist, sind deine Eltern verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen. Wir wünschen dir viel Glück. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Solange du bei deinen Eltern wohnst und gemeldet bist, hast du keinen Anspruch auf das Kindergeld. Einen Abzweigungsantrag kannst du erst stellen, wenn du ausgezogen bist. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Leider hast du kein Recht auf das Kindergeld, denn es ist als Unterstützung für deine Mutter gedacht. Sie darf entscheiden, wofür sie das Geld ausgibt. Da du aber noch zur Schule gehst und kein eigenes Geld verdienst, solltest du deiner Mutter verständlich machen, dass das Geld wichtig für dich sein könnte. Vielleicht kann sie dir doch einen Teil davon abgeben oder ihr findet einen Kompromiss. Wir wissen nicht, inwieweit die außenstehende Person für dich sorgt und wie stark du auf das zusätzliche Geld angewiesen bist. Versuche das mit deiner Mutter in einem ruhigen Gespräch zu regeln. Viele Grüße, dein ks-Team.
Hallo! Nein, hast du leider nicht. Das Kindergeld ist als finanzielle Unterstützung für deine Eltern vorgesehen. Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Geld, auch nicht, wenn sie das Geld nicht für dich ausgeben. Sie können selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Vielleicht solltest du ihnen aber trotzdem erklären, dass wenigstens schon ein Teil des Geldes wichtig für dich wäre, um dich zu finanzieren. Wir wünschen dir viel Glück. Viele Grüße, dein ks-Team.