Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kin­der­geld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.



Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

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Ich bin 17 Jahre und habe gestern entschieden selbstständig zu werden. Ich habe meine Familie verlassen und bin zu meinem freund nach berlin gegangen. Meiner Mama habe ich nur einen Brief hinterlassen. Ich hatte eine Fsj Stelle. Muss meine Mama mir mein Kindergeld geben und den Unterhalt meines Erzeuger? Ich habe noch keine Ausbildung, sondern geh vielleicht erstmal putzen. 

Hallo! Da du noch minderjährig bist, kannst du nicht einfach selbst entscheiden wo du lebst, denn deine Eltern haben das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie müssen also mit deinem Auszug einverstanden sein und nur dann hast du auch Recht auf Unterhalt. Leider hast du auch kein Recht auf das Kindergeld, das deine Mutter erhält. Das Geld steht ihr zur Verfügung und sie kann entscheiden, was sie damit tut. Am besten wäre es, wenn du deinen Auszug nochmal in einem Gespräch mit deiner Mutter abklärst, damit du unterhaltsberechtigt bist. Viele Grüße, dein ks-Team.

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Ich bin 16 und mache gerade mekn Abi, ich kriege keine Klamotten oder ähnliches bezahlt. Ich habe Zuhause sogar keinen Steom mehr in meinem Zimmer. Klamotten schenken mir meine Freunde alle 3 Monaten. Dad einzige was ich kriege ist Essen, ich denke aber nicht dass ich im Monat so viel wie Kindergeld esse. Habe ich anspruch auf das Kindergeld??

Hallo! Die Zustände bei dir Zuhause sollten umgehend geändert werden. Rede unbedingt in Ruhe mit deinen Eltern darüber und sage ihnen, dass du ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandart und Wohlergehen hast! Dazu gehören auch Strom im Zimmer und benötigte Anziehsachen. Solange du noch Zuhause wohnst hast du aber dennoch keinen Anspruch auf das Kindergeld. Deinen Eltern ist es überlassen, für was sie das Kindergeld ausgeben. Erst, wenn du ausgezogen bist, sind deine Eltern verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen. Wir wünschen dir viel Glück. Viele Grüße, dein ks-Team.

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Aber was wenn man arbeiten und ein geahlt von 650 netto bekommt und ungefähr 150€ zahlt aber dir deine Eltern trotzdem bis zu 400€ wegnehmen weil sie es angeblich fürs Essen brauchen. Kann man dann sein Kindergeld beantragen lassen auch wenn man 16 ist 

Hallo! Solange du bei deinen Eltern wohnst und gemeldet bist, hast du keinen Anspruch auf das Kindergeld. Einen Abzweigungsantrag kannst du erst stellen, wenn du ausgezogen bist. Viele Grüße, dein ks-Team.

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OK

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Hallo ich bin 18 Jahre alt, und gehe noch zur Schule bis ich 20 bin. Vor einem Monat bin ich ausgezogen, allerdings wohne ich nicht alleine und eine außenstehende Person sorgt für mich. Habe ich Anspruch auf das Kindergeld, welches meine Mutter für mich bekommt?

Hallo! Leider hast du kein Recht auf das Kindergeld, denn es ist als Unterstützung für deine Mutter gedacht. Sie darf entscheiden, wofür sie das Geld ausgibt. Da du aber noch zur Schule gehst und kein eigenes Geld verdienst, solltest du deiner Mutter verständlich machen, dass das Geld wichtig für dich sein könnte. Vielleicht kann sie dir doch einen Teil davon abgeben oder ihr findet einen Kompromiss. Wir wissen nicht, inwieweit die außenstehende Person für dich sorgt und wie stark du auf das zusätzliche Geld angewiesen bist. Versuche das mit deiner Mutter in einem ruhigen Gespräch zu regeln. Viele Grüße, dein ks-Team.

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Hallo liebes Team, ich bin in meiner zweiten Ausbildung. Meine Eltern bekommen noch Kindergeld für mich, (da < 25 und weniger als 20 Stunden Arbeit pro Woche). Ich wohne nicht mehr zuhause und finanziere mich selbst. Habe ich Anspruch auf das Kindergeld? Unterhaltsverpflichtet dürften meine Eltern ja aufgrund der 2. Ausbildung nicht mehr sein, aber es erscheintmir nicht logisch, dass sie das Geld einfach behalten dürfen, wenn sie es gar nicht für mich ausgeben... Vielen Dank