Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kin­der­geld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.



Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

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Hallo! Ich bin 17, wohne gerade bei einer Freundin (ohne Miete zu zahlen) und werde recht bald in eine eigene Wohnung ziehen. Meine Eltern zahlen mir regelmäßig einen Unterhalt von 465€ - das ist der Bafögsatz für meine Schulform, den ich kriegen würde, wenn meine Eltern nicht so viel verdienen würden. Da jetzt aber etwa die Hälfte von diesen 465€ für die Miete draufgehen wird (und das ist noch eine günstige Wohnung...), frage ich mich, ob ich noch Recht auf andere Zahlungen habe, eben z.B. das Kindergeld. Oben steht zwar, dass ich nur Recht darauf habe, wenn meine Eltern mir nur unregelmäßig Unterhalt zahlen - aber was ist, wenn ich von dem, was sie mir zahlen, nicht gut leben kann? Ich habe mir auch die Düsseldorfer Tabelle angeschaut, nach der ich mindestens 614€ bekommen müsste. Ich verstehe diese Tabelle leider nicht so ganz - kann es sein, dass sie nur für Scheidungskinder gilt, die bei einem Elternteil leben? Ich bin ja schon ausgezogen, meine Eltern sind auch nicht geschieden. Kann man die Tabelle dann trotzdem als Richtwert nehmen, oder würde sich mein Unterhaltsanspruch sogar vergrößern, da ich jetzt bald selbst die Miete trage? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir einen Tipp geben könntet, z.B. ob die Düsseldorfer Tabelle auch für mich gelten kann oder nur für Scheidungskinder. Liebe Grüße!



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Die Düsseldorfer Tabelle ist tatsächlich für Scheidungskinder gedacht. Als Richtwert kannst du die Tabelle aber sicherlich trotzdem nutzen. Dein Unterhaltsanspruch vergrößert sich allerdings nicht dadurch, dass du jetzt alleine wohnst. Deine Eltern sind dir gegenüber aber noch immer unterhaltspflichtig - das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass du genug Geld zum Wohnen, Essen etc. hast. Da du aber noch nicht 18 Jahre alt bist, könnten sie auch darauf beharren, dass du zu Hause wohnen bleibst, sollte du dir eine eigene Wohnung zu teuer sein.

Einen Antrag auf Auszahlung des Kindergelds kann man grundsätzlich erst ab 18 Jahren stellen. Ich würde dir trotzdem raten, dich schon mal an die Familienkasse zu wenden, vielleicht gibt es ja auch irgendwelche Sonderregelungen. Viel Glück und liebe Grüße, dein ks-Team]

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Hallo meine Mutter und mein Vater leben seit vielen Jahren geschieden, meine Mutter ist neu verheiratet und wir wohnen im Haus meiner Großmutter (sodass keine Miete anfällt) Meine Mutter hat mir ein paar Monate lang 100 Euro meines Kindergeldes überwiesen (ohne Absprache mit meinem Stiefvater) dieser hat das gestern herausgefunden und geht nun ganz schön an die Decke, sodass ich das Geld wohl nun nicht mehr bekomme. Mein Vater leistet mir nur einen Teil des Unterhalts, der mir zusteht. Ich bin über 18 und befinde mich in einer schulischen Ausbildung (also bekomme ich für diese kein Geld). Teurere Klamotten (also Jacken und Schuhe) muss ich teilweise mitbezahlen (Wir teilten uns die Kosten 50/50 auf, da mein Stiefvater meint ich müsse mir solche Sachen selber leisten. Kann ich nun mein Kindergeld auszahlen lassen? Das einzige was ich von dem übrigen Kindergeld dass meine Mutter bekommen hat erhalten habe ist "nur" Essen und halt ab und zu einen Teil zur Kleidung. Fahrtkosten zur Schule (60€/Monat) musste ich auch selber zahlen, so wie einen großen Teil meiner Schulsachen. Im vorraus Danke für eure Hilfe!



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Wir müssen darauf hinweisen, dass wir hier nur Tipps und Anregungen zu euren Rechten und keine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Deine Eltern sind solange für dich unterhaltspflichtig, wie du dich noch in der Ausbildung befindest und dich nicht allein versorgen kannst. Zum Unterhalt gehören insbesondere die entstehenden Kosten für Essen, Kleidung, Wohnraum und Ausbildung. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachkommen, kannst du ab 18 Jahren bei der Familienkasse einen Antrag auf Auszahlung an dich stellen. Viele Grüße, dein ks-Team]

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Hallo! Ich bin 13 Jahre alt und möchte gerne auch mein Kindergeld haben, aber meine Eltern sagen nein und ich muss mir manchmal was selber finanzieren (z.b. mein Reiten 15€) und ich bekomme 7,5€ in einer Woche. Müssten mir meine Eltern mir mein Reiten bezahlen?



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Wie du oben im Text lesen kannst, ist das Kindergeld eine finanzielle Unterstützung für deine Eltern. Du hast also keinen Anspruch darauf, es ausgezahlt zu bekommen, solange deine Eltern für deinen Unterhalt (Essen, Wohnraum, Kleidung, Bildung) sorgen. Was deine Eltern dir an Taschengeld geben und welche Hobbies sie dir bezahlen können, hängt natürlich von ihrem Einkommen ab. Du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf. Aber vielleicht kannst du mit deinen Eltern aushandeln, etwas mehr Taschengeld im Monat zu bekommen, damit du dir neben deinen Reitstunden noch etwas anderes leisten kannst. Viele Grüße, dein ks-Team]

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Hallo! ich bin 17 Jahre und wohne bei meinem freund weil ich mich mit meiner Mutter nicht so gut verstehe. Ich habe keine Ausbildung und wollte fragen, ob ich mein Kindergeld selber bekommen kann, weil sie mir eh kein Geld gibt und das für eigene Zwecke benutzt. Oder muss sie mir Geld geben?



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Solange du noch nicht volljährig bist, müssen sich deine Eltern um deinen Unterhalt kümmern - dir entweder Geld oder Naturalien zur Verfügung stellen, damit du versorgt bist (Essen, Wohnraum, Kleidung). Deine Mutter ist jedoch nicht verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen. Sofern du 18 Jahre alt bist und deine Mutter dir keinen Unterhalt zahlt, kannst du bei der Familienkasse einen Antrag auf Auszahlung des Kindergelds stellen. Dafür musst du dich jedoch in einer Ausbildung befinden oder zumindest als 'ausbildungsplatzsuchend' beim Arbeitsamt gemeldet sein. Viele Grüße, dein ks-Team]

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....?

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Hallo, ich bin 14 Jahre alt und ich fange nächstes Jahr meine Ausbildung an. Ich möchte gerne Kinderpflegerin werden, da ich da aber während der Ausbildung kein Geld verdiene, wollt ich wissen ob mein Vater dazu verpflichtet ist mir mein gesamtes Kindergeld also die 184 Euro auszuzahlen? Oder zu mindestens einen Teil davon, so 150 Euro oder ob er weiterhin das Geld behalten kann?



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Vielen Dank für deine Frage. Wir müssen darauf hinweisen, dass wir zwar keine rechtsverbindliche Auskunft jedoch aber Hinweise und Tipps zu euren Rechten geben können. Solange du noch zuhause lebst und dein Vater für deinen Unterhalt (Essen, Wohnung etc.) aufkommt, muss er dir dein Kindergeld nicht auszahlen. Denn das Kindergeld ist ein Zuschuss um deine Eltern in ihrer Erziehung finanziell zu unterstützen. Viele Grüße, dein ks-Team]

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Hallo ich wohne seit 2 Monaten bei meinen Freund der 2 Stunden von mein Elternhaus entfernt wohnt ich gehe trotzdem noch da in der Stadt wo meine Eltern wohnen zur Schule, mein Vater gibt mir keinen Cent von dem Geld ich habe nichts,... kann ich trotzdem mein Kindergeld beantragen?



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Du hast leider nicht geschrieben, wie alt du bist. Du kannst, sobald du 18 Jahre alt bist, bei der Familienkasse einen Antrag auf Auszahlung des Kindergelds stellen. Solange du dich noch in der Ausbildung befindest, sind deine Eltern aber sowieso unterhaltspflichtig und müssen dich finanziell unterstützen. Bitte sprich dringend mit deinem Vater darüber und wende dich, wenn gar nichts anderes hilft, ans Jugendamt. Ihr findet sicher gemeinsam eine Lösung. Viele Grüße, dein ks-Team]

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Hallo, ich habe mal eine Frage wohne seit 3 Monaten nicht mehr Zuhause. Da das Zusammenleben mit meinen Eltern nicht mehr möglich ist, wohne seit 3 Monaten bei meinem Freund und habe kein Cent. Könnte ich Hartz 4 beantragen???



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Um dazu eine genaue Auskunft geben zu können, kennen wir deinen Fall nicht gut genug. Welches Geld dir von wem zusteht, kommt drauf an, wie alt du bist, ob du dich in einer Ausbildung befindest usw. Du kannst dich entweder über das Kontaktformular an uns wenden und deinen Fall genauer schildern oder du sprichst direkt mit dem Arbeitsamt sowie deiner Familienkasse (in Bezug auf Kindergeld) vor Ort. Viele Grüße, dein ks-Team]

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Hallo ich bin 17 Jahre alt und werde im Dezember 18. Wohne schon seit 2 Jahren nicht mehr Zuhause und möchte jetzt in eine kleine eigene Wohnung ziehen. Steht mir da Geld von meiner Mama zu ? Ich wohne nicht bei meinen Eltern sondern bei meiner Freundin. Oder muss meine Mutter vielleicht mir die Wohnung sogar bezahlen ? Ich gehe zur Berufsschule und habe mein Fachabi begonnen. Ich verstehe mich mit meiner Mama nicht so gut.



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Vielen Dank für deine Frage. Wir müssen darauf hinweisen, dass wir zwar keine rechtsverbindliche Auskunft jedoch aber Hinweise und Tipps zu euren Rechten geben können. Solange du dich noch in der Ausbildung befindest, steht dir laut Gesetz Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zu. Das Geld bekommen in der Regel die Eltern. Da du jedoch nicht mehr Zuhause wohnst, kannst du bei der Familienkasse einen Antrag auf Auszahlung direkt an dich stellen. Solange du dich über dein Ausbildungsgehalt noch nicht selbst finanzieren kannst, müssen deine Eltern dich mit Unterhaltszahlungen unterstützen. Wenn sie dies aufgrund ihres eigenen geringen Einkommens nicht können, kannst du beim Arbeitsamt BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Viele Grüße, dein ks-Team]

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Hallo, Ich heiße Kevin und habe eine wichtige Frage: Ich habe im August eine Ausbildung bekommen und muss jetzt wegen Platzgründen, da meine alleinerziehende Mutter sich eine neue Wohnung sucht, ausziehen. Meine Mutter lebt von Hartz4. Leider beantragt meine Mutter das Kindergeld nicht, das ich bräuchte wenn ich alleine wohne, weil sie es immer vorschiebt und dann die Papiere verlegt. Was kann ich machen, dass ich das Kindergeld für mich bekomme? Kann ich da überhaupt etwas machen? glg



[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Wir können hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben, jedoch Tipps und Hinweise zu euren Rechten. Es ist so, dass das Kindergeld in erster Linie als finanzielle Unterstützung für die Eltern gedacht ist. Sie sind diejenigen, die die Kindergeldzahlung bei der Familienkasse beantragen. Wenn du nicht mehr Zuhause wohnst, kannst du selbst einen Antrag einreichen, dass das Geld an dich direkt ausgezahlt wird. Allerdings müsste dazu überhaupt erst einmal Kindergeld durch deine Mutter oder deinen Vater beantragt worden sein. Falls du dies mit deinen Eltern nicht klären kannst, setze dich doch bitte  mit der Familienkasse in Verbindung. Sie sind diejenigen, die sich am besten mit solchen Fällen auskennen. Ansonsten kannst du übrigens auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim Arbeitsamt beantragen. Viele Grüße, dein ks-Team]