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(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, dass das Kind sonst staatenlos wäre.
Alle Kinder haben von Geburt an das Recht auf einen eigenen Namen, auf eine Geburtsurkunde und darauf, dass sie zu einem Land gehören, eine Staatsangehörigkeit besitzen. Jedes Kind hat auch das Recht darauf, seine Eltern zu kennen und wenn möglich von ihnen betreut zu werden. Alle Länder müssen sich darum kümmern, dass alle Kinder richtig bei dem Land, zu dem sie gehören, angemeldet sind.
Alle Kinder sollten ein Name haben weil sonst haben sie keine Besonderheit
'Ich finde es gut weil wenn man keinen Namen hst dann kommt man durcheinander und wenn man einen mamen hat dann kommt man nicht durcheinander.
Alle Kinder haben das Recht ein eigenen Namen zu haben, aber ich finde das nicht gut wenn ich Peter heiße und mein Bruder auch Peter heißt
Ich finde es spannend das es diese Regeln gibt , und Kinder einen Namen und eine Geburtsurkunde brauchen
Macht mich traurig
Cool
Ich habe nicht gewusst das wirklich alle kinder einem land angehören und eine Geburtsurkunde besitzen (in einem Krankenhaus geboren werden)
Wenn wir alle keinen Namen hätten könnten wir uns nur unterscheiden in dem wie wir aussehen.
Cool
ich finde es sehr sehr gut
Ich finde es sehr gut