UN-Kinderrechtskonvention

Über­set­zung Ar­ti­kel 10

Hier sind eure Übersetzungen:

  • Von: Nina vom 28.01.2010:

Alle Länder in denen die Kinderrechte gelten erlauben es den Kindern ihre Meinung zu frei zu vertreten und zu äusern. Diese Meinung sollte respektiert werden und je nach Alter des Kindes angemessen besprochen werden. 2.Deshalb wird dem Kind auch vor Gericht die Freiheit und das Recht gegeben sich zu Vertreten und seine Meinung zu äusern. Dies kann auch durch einen VErtreter also einen Erwachsenen geschehen.

  • Von: Sofl vom 05.01.2010:

1. Länder, in denen die Kinderrechte gelten, versprechen den Kindern, dass sie, bei sie betreffenden oder berührenden Themen, ihre eigene Meinung sagen dürfen und dass die Erwachsenen diese, entsprechend von Alter und Reife des Kindes, anhören und berücksichtigen.

2. Deswegen dürfen Kinder vor Gericht oder anderen Verwaltungsverfahren ihre eigene Meinung vertreten und Aussagen machen.Das kann das Kind entweder selbst oder einen Vertreter machen.

  • Von: Luzie von Kindersache vom 30.12.2009

Ich mache wie immer den Anfang: Das Recht bedeutet

1. dass jedes Kind das Recht hat, seine eigene Meinung zu haben und diese auch zu äußern und

2. dass diese Meinung auch zum Beispiel vor Gericht durch die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte gesagt werden darf.

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Eure Kommentare

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Toll Danke

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Tolle Artikel die haben mir in der Schule echt geholfen! DANKE!