Politik

Kin­der­rech­te ins Grund­ge­setz – Ein neu­er Ver­such

Ein Gesetzesvorschlag für Kinderrechte im Grundgesetz  

Es ist nicht so leicht, das Grundgesetz zu ändern. Man muss einen Text-Vorschlag finden, den zwei Drittel der Politikerinnen und Politiker im Bundestag unterstützen. Auch im Bundesrat (dort sitzen die Politikerinnen und Politiker aus den Bundesländern) braucht man eine Zwei-Drittel-Mehrheit. 2018 hatte sich die Bundesregierung (also die Parteien CDU/CSU und SPD) zum ersten Mal vorgenommen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Im Januar 2021 haben sie sich dann endlich auf einen Vorschlag geeinigt. Der Vorschlag wurde im Bundestag diskutiert. Es wurden auch Expertinnen und Experten befragt, was sie von dem Gesetzesvorschlag halten.  

Warum hat es nicht geklappt?  

Es gab sehr viel Kritik an dem Vorschlag. Viele Politikerinnen und Politiker aus anderen Parteien fanden den Vorschlag nicht stark genug. Manche von ihnen wollten lieber eine andere Formulierung. Und einige wollten gar keine Kinderrechte im Grundgesetz. Am Ende konnten sich die Parteien nicht einigen. Deswegen ist das Vorhaben für diese Regierungszeit gescheitert. Das Deutsche Kinderhilfswerk und andere Kinderrechte-Organisationen waren sehr enttäuscht, dass diese wichtige Chance verpasst wurde.  

Darum war der Vorschlag nicht gut genug 

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Vorschlag kritisiert. Es fehlten darin wichtige Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Kinder müssen zum Beispiel in allen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Ihre Interessen müssen bei Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern oder von Gerichten besonders berücksichtigt werden. Das stand in dem Vorschlag nicht deutlich genug drin.  

Neuer Versuch nach der Wahl 

Im September 2021 wird eine neue Bundesregierung gewählt. Das Deutsche Kinderhilfswerk und andere Kinderrechte-Organisationen setzen sich dafür ein, dass die neue Regierung dann einen neuen Gesetzesvorschlag macht. Der Vorschlag muss den Kinderrechten entsprechen, so wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Und es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche dieses Mal stärker an der Diskussion beteiligt werden!  

Diesen Artikel hat Hannah geschrieben.

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von Tania

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