Was passiert in der Jugendgerichtshilfe?
Was macht man in der Jugendgerichtshilfe?
Frau Schauer: Die Jugendgerichtshilfe ist ein Teil vom Jugendamt. Wir beschäftigen uns mit Jugendlichen (14-18 Jahre) und jungen Erwachsenen (18-21 Jahre), die eine Straftat begangen haben. Wir laden sie zu freiwilligen Beratungen ein und erklären ihnen, was im Gerichtsverfahren passiert. Auch bei der Gerichtsverhandlung sind wir dabei. Dort dürfen wir Empfehlungen für die Jugendlichen aussprechen. In der Regel können wir zusammen eine gute Lösung finden.
In Deutschland dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren bestraft werden. Warum wurde dieses Alter gewählt?
Frau Schauer: Schon seit etwa 1923 gibt es die Altersgrenze in Deutschland. Ab 14 Jahren geht man davon aus, dass die Jugendlichen weit genug entwickelt sind, um ihre Taten zu verstehen. Wir prüfen trotzdem in jedem Einzelfall, ob sie Einsicht zeigen können. Wenn nicht, nimmt man darauf Rücksicht. In anderen Ländern ist das Alter teilweise niedriger.
Was passiert, wenn Kindern unter 14 Jahren Straftaten vorgeworfen werden?
Frau Schauer: Bei jeder Straftat von jungen Menschen schickt uns die Polizei einen Bericht. Wir sortieren dann, wo welcher Bericht hinkommt. Kinder unter 14 kommen nicht vor das Gericht. Diese Fälle kommen an das Jugendamt. Die sind im besten Fall schon mit der Familie in Kontakt. Sie gucken dann, wie man der Familie helfen kann.
Wie schlimm muss eine Straftat sein, damit Jugendliche vor Gericht kommen?
Frau Schauer: Eigentlich müssen das alle Straftaten, egal wie schlimm. Es landen aber nicht alle vor Gericht. Oft wird versucht, dass die Jugendlichen stattdessen eine Wiedergutmachung leisten. Da müssen sie beispielsweise einen Entschuldigungsbrief schreiben oder gemeinnützig arbeiten. Dann wird das Verfahren häufig eingestellt.
Wie sehen die Strafen für Jugendliche aus?
Frau Schauer: Ich würde gar nicht immer „Strafe“ sagen, sondern „erzieherische Maßnahme“. Genau das ist ja, wofür es das Jugendstrafgesetz gibt. Es geht um die Erziehung. Es gibt Beratungsgespräche zum Thema Schule und Beruf, aber auch Trainings gegen Gewalt oder Sucht. Am bekanntesten sind die Sozialstunden. Die sollen Jugendlichen helfen, ihren Tag zu strukturieren und sie zum Nachdenken bringen. Außerdem gibt es den Täter-Opfer-Ausgleich, wo die beiden gemeinsam über die Tat sprechen. Je nach Schwere der Tat kann es aber auch zu einer Haftstrafe kommen.
Was unterscheidet eine Jugendstrafanstalt von einem Gefängnis?
Frau Schauer: Die Jugendstrafanstalten sollen beim Erziehen helfen. Trotzdem sind sie eine Art Gefängnis. Die jungen Menschen sind dort ja eingesperrt. Sie können dort aber zur Schule gehen oder Ausbildungen machen. Es gibt auch Therapien. Das Ziel ist es, dass sie sich nach ihrem Aufenthalt in der Welt gut zurechtfinden.
Für Jugendliche vor Gericht gibt es das Jugendstrafrecht. Das geht auf die Bedürfnisse der Jugendlichen ein. Gibt es aus deiner Sicht noch Sachen, die anders gemacht werden sollten?
Frau Schauer: Ich würde mir wünschen, dass Gerichtsverfahren schneller gehen würden. Kleine Verfahren gehen zügig. Das Problem sind größere Verfahren, zum Beispiel wenn es mehrere Täter oder Zeugen gibt. Sie können bis zu zwei Jahren dauern. In der Zeit hat sich für die Jugendlichen das Leben dann schon komplett verändert. Da fällt es ihnen schwer, nachzuvollziehen, warum ein Gerichtverfahren stattfindet.
Vielen Dank für das Interview!