Politik

Was passiert vor dem Jugendgericht?

Was ist ein Strafverfahren? 

Ab 14 Jahren können Jugendliche vor Gericht kommen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen haben. Es wird ein sogenanntes Strafverfahren eingeleitet.  

Zum Strafverfahren gehören:  

  1. Ermittlungen: Die Polizei und die Staatsanwaltschaft suchen nach Beweisen.
  2. Gerichtsverhandlung: Eine Richterin oder ein Richter hört sich alles an.
  3. Urteil: Am Ende wird entschieden, ob jemand schuldig oder unschuldig ist – und ob es eine Strafe gibt und wie diese aussieht.   

Die Verhandlung mit Jugendlichen findet vor dem Jugendgericht statt. Das ist ein Ort, an dem entschieden wird, ob die Jugendlichen etwas falsch gemacht haben oder nicht. Wenn eine Person für schuldig befunden wird, wird außerdem eine Strafe oder Maßnahme festgelegt.  

Eine Verhandlung vor dem Jugendgericht ist nicht öffentlich. Das bedeutet, dass es keine Zuschauer geben darf. Nur bestimmte Menschen dürfen dabei sein – zum Beispiel die Richterin oder der Richter, die Jugendlichen, die Eltern, der Anwalt oder die Anwältin und die Jugendgerichtshilfe. So wird die Privatsphäre der Jugendlichen geschützt.  

Wer muss beweisen, was passiert ist? 

Beschuldigte müssen nicht beweisen, dass sie unschuldig sind. Sie müssen auch keine Fragen beantworten, wenn sie das nicht wollen. Solange nicht bewiesen ist, dass jemand schuldig ist, gilt dieser als unschuldig. Das nennt man „Unschuldsvermutung“.  

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft suchen nach Beweisen. Sie sammeln alle Hinweise, die für und dagegen sprechen, dass jemand eine Tat begangen hat.  

Alle Beweise werden später im Gerichtssaal angeschaut. Sind sich der Richter oder die Richterin nicht ganz sicher, ob die Person wirklich die Tat begangen hat, dann muss er freigesprochen werden. Das heißt auch: „Im Zweifel für den Angeklagten“. 

Wer hilft Jugendlichen im Strafverfahren?  

Wenn Jugendliche vor Gericht stehen, helfen ihnen verschiedene Personen:   

Anwalt oder Anwältin 

Jugendliche haben das Recht, von Anfang an einen Anwalt oder eine Anwältin zu bekommen. Diese kennen sich mit den Gesetzen aus und beraten und verteidigen die Jugendlichen. In manchen Fällen muss der Staat dafür sorgen, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin anwesend ist, auch wenn die Jugendlichen nicht darum bitten. 

Jugendgerichtshilfe 

Eine Person der Jugendgerichtshilfe kümmert sich von Anfang an um die Jugendlichen. Sie soll ihre Situationen näher kennenlernen. Das erzählt die Jugendgerichtshilfe dann der Richterin oder dem Richter. Die Jugendgerichtshilfe macht Vorschläge, wie auf die Straftat reagiert werden kann.    

Was kann das Jugendgericht entscheiden?  

Das Jugendgericht hat viele Möglichkeiten, über einen Fall zu entscheiden. Dabei geht es nicht um eine Strafe, sondern darum, dass der Jugendlichen etwas lernt und in Zukunft keine Straftaten mehr begeht.  

Bevor entschieden wird, ob jemand schuldig oder unschuldig ist, kann das Strafverfahren vorzeitig beendet werden. Das nennt man „Diversion“. Das geht zum Beispiel, wenn der Jugendliche: 

  • sich beim Opfer entschuldigt hat,
  • aus der Sache gelernt hat,
  • einen Kurs besucht oder soziale Trainings macht. 

Kommt es doch zu einem Urteil, gibt es zwei Möglichkeiten: 

  1. Freispruch: Der Jugendliche ist zum Beispiel unschuldig oder man kann die Tat nicht beweisen.
  2. Verurteilung: Der Jugendliche ist schuldig. Dann kann das Gericht verschiedene Dinge anordnen, zum Beispiel das der Jugendliche:
  • soziale Arbeit leistet (zum Beispiel für eine bestimmte Zeit in einem Verein aushilft),
  • sich um eine Ausbildung kümmert,
  • einen Kurs macht, wie man Konflikte ohne Gewalt löst, 

Nur in sehr seltenen Fällen wird entschieden, dass Jugendliche eine Zeit in die Jugendstrafanstalt gehen müssen. 

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Eure Kommentare

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An Skatergirl:wie die die drei Fragezeichen?😁

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Ich finde das sehr interressant ich und meine Freundinnen habe auch einen Detektivclub.

LG Skatergirl