Antworten zu Kinderrechten

Hat man ein Recht auf sein Kin­der­geld?

Warum Kindergeld?

Es ist so: Die Eltern bekommen für ihre Kinder das Kindergeld. Seit Januar 2023 sind das 250 Euro pro Kind. Aber warum ist das so? Das hat seinen Grund: Das Kindergeld ist als Unterstützung für die Eltern gedacht.

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, dir das Kindergeld auszuzahlen, solange du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange du in der ersten Ausbildung oder im ersten Studium bist und dich nicht selbst versorgen kannst und selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit dem Abschluss der ersten Ausbildung hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auszahlung

Wenn die Eltern trotz ihrer bestehenden Verpflichtung keinen Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Voraussetzungen sind aber, dass das Kind volljährig ist (also über 18 Jahre) und einen eigenen Wohnsitz hat.

Der erste Schritt ist aber immer, die Eltern um Unterhalt zu bitten. Hier gibt es eine Richtwerttabelle, die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Darin steht, wie viel Unterhalt dem Kind zusteht.

Checkliste Kindergeld

Kindergeld gibt es:

  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet. Ob es sich um die erste oder zehnte Ausbildung handelt, spielt keine Rolle,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, das arbeitsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist,
  • ...für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, das sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bis zur Dauer von 4 Monaten befindet (klassisch: Wartezeit zwischen Abitur und Studium),
  • ...für ein Kind, das ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableistet.
  • ...für ein Kind, das aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten (eine Tätigkeit in beschützenden Werkstätten spricht nicht dagegen).

Wenn du persönliche Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du uns gerne über das Kontaktformular schreiben.



Hinweis an Erwachsene: Dies ist eine Seite für Kinder! Wir bitten Sie daher, von Kommentaren zu diesem Thema abzusehen. Für Ihre Fragen sind die örtlichen Familienkassen zuständig.

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Eure Kommentare

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Hallo ich bin 21 Jahre alt und habe eine frage.Ein Freund von mir hat sein Kindergeld 2jahre lang nicht bekommen,das eine Jahr war während der noch zur Schule ging und das andere nach dem er die Schule beendet hatte.Der ist seit Ende seine Schule als Arbeitssuchend eingetragen,nach eine kurze zeit hat man wieder angefangen ihn das Kindergeld zu Zahlen.Meine frage ist,wie kann der das Kindergeld wieder bekommen das der 2jahre lang nicht bekommen hat? Welche rechte hat der oder bzw. wo kann der sich über seine rechte informieren?.

[Anmerkung von kindersache: Hallo! Bitte beachte, dass wir von kindersache.de keine Rechtsauskunft geben dürfen. Manchmal kommt es durch einen Fehler im Bearbeitungssytem dazu, dass das Kindergeld fälschlicherweise wieder ausgezahlt wird. Früher oder später soll das Geld dann aber zurückerstattet werden. Ihr könnt euch bei der Familienkasse in eurer Nähe informieren, die sind für das Kindergeld zuständig. Euer ks-Team] 

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Hallo! Ich bin 18 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter und meinem Stiefvater zusammen. Mein Vater zahlt ihnen Unterhalt und mein Kindergeld haben sie auch zur Verfügung. Zurzeit mache ich mein Abitur und gehe nicht nebenbei arbeiten, da ich das alles nicht unter einen Hut bekommen würde. Ich bekomme 50€ Taschengeld im Monat, womit ich nur schwer auskomme. Ich habe keinerlei Hobbies, die meine Eltern bezahlen müssen. Nun mache ich meinen Führerschein ( den bezahle ich nun von meinem aufgelösten Bausparvertrag.. ). Mein Stiefvater hat 1 Auto, mit dem er jeden Tag von morgens bis spät abends weg ist, sodass ich es nicht nutzen könnte, somit hätte ich überhaupt keine Möglichkeit meinen Führerschein zu nutzen. Meine Frage ist nun : Wieviel Geld haben meine Eltern durch Unterhalt und Kindergeld für mich zur Verfügung ? Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Vater meinen Unterhalt oder mein Kindergeld direkt auf mein Konto überweist, ohne dass ich meinen Eltern etwas davon geben muss?!



[Anmerkung von Kindersache: Hallo! Zuerst müssen wir dich darauf hinweisen, dass wir hier keine Rechtsauskunft erteilen dürfen, sondern lediglich Tipps und Anregungen geben können. Wieviel Unterhalt deine Eltern bekommen, hängt im Einzelfall von deren Einkommen ab. Und ob du dein Kindergeld direkt ausbezahlt bekommen könntest, kannst du mit der örtlichen Familienkasse abklären, die sind die Experten auf diesem Gebiet. Bei weiteren Fragen wendest du dich ggf. am besten per Email an uns. Denn das hier ist eine Plattform, auf der sich ausschließlich Kinder (also Unter-18-Jährige) unterhalten können. Wir hoffen, du hast dafür Verständnis. Viele Grüße, das ks-Team]

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hallo , ich bin 18 jahre und fahre bald auf klassenfahrt und möchte von meinem unterhaltspflichtigen vater die kosten von ihm für die klassenfahrt haben. ich habe ihm gesagt das meine mutter und er sich die kosten teilen müssen. Jetzt hat er mir gesagt das es keine sonderausgaben sind und ich ihm erst 4woche vor beginn der K-fahrt mitgeteilt habe das ich das geld von ihm möchte und das wäre zu spät.Er sagt das ich schon länger von der Fahrt gewußt hätte und ich seid bekanntgabe der Fahrt Monatlich etwas hätte sparen können. Meine Frage ist,habe ich ein Recht darauf das er mir trotzdem er mir Monatlich Unterhalt zahlt ,Anspruch auf die Kosten meiner Klassenfahrt oder hat er Recht damit das ich ihm zuspät Mitgeteilt habe das ich Geld brauche und hat er evtl.auch Recht damit das ich mir das Geld für die Fahrt selber hätte zusammen sparen müssen.

[Anmerkung von kindersache: Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsauskunft erteilen dürfen, sondern lediglich Tipps und Anregungen geben können. Das Geld für Klassenfahrten ist im Kindergeld enthalten. Konkret bedeutet das, dass du das Geld über die letzten Monate hinweg sparen hättest müssen. In einigen Fällen kannst du auch finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen, darüber erkundigst du dich am besten bei einem Jugendamt in deiner Nähe. Liebe Grüße, dein ks-Team]

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Hallo,
mein Mann hat eine 18jährige Tochte die noch zur Schule geht,jetzt will sie zusätzlich zu ihrem Unterhalt (den ihr Vater regelmäßig auf ihr Konto überweist) 150Euro anteilmäßig von Ihrem Vater für eine Klassenfahrt haben.Sie sagt das beide Elternteile zu gleichen teilen die Klassenfahrt bezahlen müssen,also mein Mann soll 150Euro bezahlen und ihre Mutter auch.Sie bekommt aber 340Euro Monatlich von ihrem Vater als Unterhalt überwiesen und ihre Mutter muß auch noch was bezahlen,zusätzlich bekommt sie das Kindergeld.
Meine Frage ist,muß ihr Vater wirklich anteilig die Klassenfahrt bezahlen?
Es ist doch eigentlich keine Sonderausgabe ,da sie doch schon lange gewußt hat wann sie auf Klassenfahrt fährt.Sie hat ihren Vater aber jetzt erst informiert und die forderung schriftlich gefordert.
Ich hoffe sie können mir helfen,wäre nett wenn ich schnelll hilfe bekommen würde.

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Hey ich habe eine Frage :) Ich bin im Moment 17 Jahre alt und meine Eltern trennen sich, da mein Erzeuger Spielsüchtig ist. Da ich aber angst habe das er mein Kindergeld für das Spielen vergeudet, wollte ich fragen ob ich ein Recht darauf hätte es auf mein eigenes Konto überwiesen zu bekommen. Um schnelle Antwort wäre ich dankbar.

[Anmerkung von kindersache: Hallo! Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsauskunft erteilen, sondern lediglich Tipps und Anregungen geben dürfen. Das Kindergeld können auch deine Mutter und in Ausnahmefällen du selber beantragen. Dazu musst du dich an die Familienkasse wenden. Liebe Grüße, dein ks-Team]

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hallo ich bin 21 jahre alt und musste meine ausbildung abbrechen da ich schwanger geworden bin und bin zu mein freund gezogen und erhalte kein arbeitslosen geld und mein vater verweigert sich mein Kindergeld mir auszuzahlen da ich garnix bekommen brauch ich das was kann ich tun??

[Anmerkung von kindersache: Hallo! Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsauskunft erteilen, sondern lediglich Tipps und Anregungen geben dürfen. Wenn du während deiner Ausbildung schwanger wirst, kannst du die Ausbildung abbrechen und nach der Elternzeit wieder aufnehmen. Ich nehme aber an, dass das jetzt schon zu spät ist?! Wenn du die Ausbildung abgebrochen hast, bekommst du kein Kindergeld mehr, bis du sie wieder aufnimmst. Dafür steht dir aber Elterngeld zu. Am besten wendest du dich an das Jugendamt in deiner Nähe, die dich genauer beraten können. Liebe Grüße, dein ks-Team]

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Hallo ich hätte da mal ne frage, ich bin 19 Jahre alt fange meine Ausbildung gerade frisch an , meine einzigste Sorge ist, da meine Eltern von Hartz 4 leben und ich mit meinen 2 Brüdern und meinen Eltern zusammen lebe, weiß ich jetzt nicht wird von meinem Ausbildungsgehalt deswegen was abgezogen? Ich bin mir nicht darüber im klaren, da ich immer wieder was anderes höre und lese ich hoffe ihr könnt mir endlich eine klare Antwort geben, Ich bedanke mich im voraus. LG

[Anmerkung von kindersache: Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsauskunft geben dürfen, sondern lediglich Tipps und Anregungen. Nun zu deiner Frage: Du brauchst als Kind nicht für den Unterhalt deiner Eltern oder Geschwister aufzukommen. Deine Eltern bekommen aber den Teil vom Hartz IV nicht mehr, der für dich bestimmt war (Unterhalt, Miete). Für eine ausführliche Antwort kannst du uns gerne an redaktion@kindersache.de schreiben. Liebe Grüße, dein ks-Team]

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Danke für die schnelle Antwort :) Dann hab ich noch mal ne frage. Da ich ja jetzt schon 1 1/2 nicht mehr bei meiner Mutter wohne und auf kosten meines Freundes gelebt habe stell ich mir nun die frage ob ich dieses Geld rückwirkend einfordern kann? Da meine mutter keinen cent an mich gezahlt hat oder besser gesagt zahlen will. Denn sie hat auch den unterhalt den mein Vater an mich zahlt eingesteckt. Ich bin echt verzweifelt denn ich werde von den ämtern nicht unterstützt und bekomme nur falsche aussagen oder mir wird garnicht geholfen..

[Anmerkung von Kindersache: Wie gesagt, am besten wendest du dich mit deinem Anliegen an das Jugendamt, das für dich zuständig ist. Toll wäre, wenn dein Vater dich dabei unterstützt. Ob du Geld rückwirkend einfordern kannst, können wir dir leider auch nicht beantworten. Darüber weiß jedoch die Familienkasse ganz sicher Bescheid. Viele Grüße, das ks-Team]

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hab da mal eine frage und zwar meine eltern aben ich vor die tür gesetzt und ich weiß jetz nicht wie ich über die runden kommen soll denn sie haben mir nur 10 € gegeben und sie bekommen weiter hin das kindergeld für mich ich bin 16 danke schon mal

[Anmerkung von Kindersache: Hallo! Zuerst einmal tut es uns leid zu hören, dass deine Eltern dich "vor die Tür gesetzt" haben. Als deine Erziehungsberechtigten sind sie auf jeden Fall dazu verpflichtet, für deinen Unterhalt (Essen, Unterkunft, Kleidung) zu sorgen. Falls sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kannst du bei der Familienkasse die Auszahlung des Kindergeldes an dich beantragen und zur Not auch die Unterhaltszahlung beim Familiengericht einklagen. Du solltest dich mit deinem Anliegen auf jeden Fall an dein zuständiges Jugendamt wenden. Viele Grüße, das ks-Team]

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Bitte schreibt eure persönlichen Fragen an redaktion@kindersache.de. In einer Mail können wir besser auf eure Fragen eingehen und sie ausführlich beantworten.

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