Deine Meinung
- 1472
- 1240
- 1297
- 1412
- 1234
- 1748
(1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird; angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
(2) Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwischenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist.
Menschen verlassen ihre Heimat aus den unterschiedlichsten Gründen: Sie fliehen vor Krieg oder Verfolgung oder suchen Schutz vor den Folgen des Klimawandels und vor Naturkatastrophen. Viele Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen, erhoffen sich in einem anderen Land ein besseres Leben. Diese Menschen nennt man Geflüchtete oder auch Flüchtlinge. Kinder von Geflüchteten stehen unter einem besonderen Schutz. Das Land muss dafür sorgen, dass sie an einem sicheren Ort untergebracht werden und genug zu essen bekommen. Es gibt Kinder, die ganz allein aus ihrer Heimat flüchten, ohne Eltern oder andere Erwachsene. Wenn ein Kind allein in ein fremdes Land kommt, muss es besonders geschützt werden. Alle Länder und andere Hilfsorganisationen helfen dabei mit, die Eltern oder die Familie des Kindes zu finden. Wenn jemand aus der Familie gefunden wurde, ist das Ziel, die Familie wieder zu vereinen. Werden keine Familienangehörigen gefunden, muss sich das Land um das Kind genauso gut kümmern, wie um andere elternlose Kinder.
Wenn ein geflüchtetes Kind allein nach Deutschland kommt, muss sich Deutschland genauso gut um das Kind kümmern, als wäre es hier geboren. Das Jugendamt ist verantwortlich für das Kind und sucht einen Erwachsenen (Vormund), der das Kind bei wichtigen Entscheidungen unterstützt und sich auch sonst um das Kind kümmert. Außerdem wird eine geeignete Unterkunft
für das Kind gesucht, entweder in einer Betreuungseinrichtung oder in einer Pflegefamilie.
Habe beim referart eine 1-
Hallo
ich habe eine Frage und zwar wie viele Flüchtlinge gibt es hier in Deutschland?
Hallo! 2016 kamen die meisten Asylsuchenden nach Deutschland: 745.545 Menschen haben Asyl beantragt. Im Jahr davor, also 2015, haben 476.649 Menschen Asyl beantragt. 2017 kamen ungefähr 222.683 asylsuchende Menschen nach Deutschland (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung). Viele Grüße, das ks-Team!
ich finde es super, dass es Kinderrechte hier in Deutschland gibt. Es ist einfach nur herrlich! ;-) zum Glück! Aber wenn ich in Syrien gewohnt hätte, dann................................................................................
Das ist super.
ich nicht verstehe was hier stehen tmm?
[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Das ist ein Vertrag von der UN. Er sagt: Allen Kindern, die Flüchtlinge sind, muss geholfen werden. Das heißt, jedes Land muss ihnen ein sicheres Leben geben. Sie müssen Essen bekommen. Und wenn die Kinder allein sind, muss das Land ihre Eltern suchen. Viele Grüße, dein ks-Team]