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Kli­ma­schutz ins Grund­ge­setz?

Söder für Grundgesetzänderung

Bereits seit einigen Wochen stellt CSU-Chef Markus Söder immer wieder neue Ideen für den Klimaschutz vor. Nun hat er verkündet, dass der Klimaschutz in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Das würde bedeuten, dass die Maßnahmen gegen den Klimawandel zu einer verpflichtende Aufgabe für den Staat werden. Für viele kommt Söders Vorschlag sehr überraschend. Erst letztes Jahr hatten die Grünen für ein ähnliches Ziel gestimmt. Ein Abschnitt des Grundgesetzes sollte zugunsten des Klimas erweitert werden. Dieser Vorschlag bekam aber keine Mehrheit im Bundestag. Vor allem Politiker der CDU/ CSU stimmten 2018 dagegen. Der Klimaschutz sei im Grundgesetz ausreichend abgedeckt, hieß es damals. Um eine Änderung im Grundgesetz zu bewirken, müssen etwa 70 % des Parlaments dafür stimmen. Nun hat die CDU/ CSU ihren Kurs allerdings geändert. Laut Söder soll Bayern das erste klimaneutrale Bundesland werden.

Erdüberlastungstag 2019

Am 29. Juli 2019 war der Erdüberlastungstag. Das bedeutet, dass die Menschen alle natürlich vorhanden Ressourcen für dieses Jahr aufgebraucht haben. Um den Verbrauch der ganzen Weltbevölkerung zu decken, bräuchten wir 1,75 Erden. Aus diesem Anlass wird das Thema Klimaschutz wieder heftig in der Politik diskutiert. Immer mehr Parteien setzen sich klimafreundliche Ziele. Viele planen zum Beispiel, dass Fliegen teurer werden soll. Außerdem will zum Beispiel Die Linke durchsetzen, dass für Dienstreisen keine Inlandflüge mehr gestattet werden sollen. Stattdessen sollen Bahnreisen beliebter werden.

Was ist das Grundgesetz?

Vom Grundgesetz hast du bestimmt schon einmal gehört. Es wurde am 23. Mai 1949 von Konrad Adenauer unterschrieben und gilt als das wichtigste Gesetz in Deutschland. Es ist ein Buch mit 146 Artikeln. Das Grundgesetz ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt. In Abschnitt 1 geht es um die Bürgerinnen und Bürger von Deutschland und ihre Grundrechte.

In den weiteren Abschnitten wird definiert, wie unser Staat organisiert ist. Es wird das Verhältnis zwischen Bund und Ländern und die Aufgaben von Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesverfassungsgericht festgelegt. Die Wahlen, die Kontrolle und Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen und die Gesetzgebung von Deutschland werden hier genau geregelt.

Der Staat muss sich an die Gesetze des Grundgesetzes halten und wird vom Bundesverfassungsgericht kontrolliert.

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Eure Kommentare

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gut

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Höchste Zeit, endlich sind sie aufgewacht.

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Wenn man schon von spricht soll mans machen. Man kann es ja auch wieder streichen aus dem Gesetz .wenn es nicht mehr gebraucht wird.

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Ich finde die Idee mit dem Klimaschutz im Grundgesetz SUPER!!!!!

Ich finde, das ist eine gute Idee!