Natur und Mensch

Menschenrechte – für alle und unverhandelbar

Was sind Menschenrechte? 

Jeder Mensch hat Menschenrechte. Egal wie alt er ist, wo er herkommt oder welches Geschlecht er hat. Menschenrechte sind Rechte, die allen Menschen zustehen, einfach weil sie Menschen sind. Sie sollen Menschen davor schützen, ungerecht von Ländern behandelt zu werden. Außerdem verpflichten sie Länder, die Rechte der Menschen zu achten, zu schützen und zu erfüllen.  

Menschenrechte gelten in allen Ländern, aber nicht jedes Land hält sie vollständig ein. Manche Länder haben auch nicht alle Verträge unterschrieben, in denen die Menschenrechte aufgeschrieben sind. 

Welche Gruppen von Menschenrechten gibt es?

 Man unterscheidet grob zwischen zwei Gruppen von Menschenrechten. 

1. Zivilpakt: bürgerliche und politische Rechte 

Diese Rechte stehen in einem wichtigen Vertrag zwischen vielen Ländern. Er heißt “Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte” oder auch “Zivilpakt”. Er wurde 1966 beschlossen. Die bürgerlichen und politischen Rechte schützen die Freiheit der Menschen. Sie sollen verhindern, dass Länder Menschen unterdrücken. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • das Recht auf Leben
  • das Verbot von Folter
  • das Recht auf Meinungsfreiheit
  • das Recht auf Religionsfreiheit
  • und das Verbot von Diskriminierung. Also, dass Menschen zum Beispiel nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder einer Behinderung schlechter behandelt werden.  

2. Sozialpakt: wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 

Diese Rechte stehen in einem zweiten wichtigen Vertrag, dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt). Auch er wurde 1966 beschlossen. Hier geht es um Rechte auf ein gutes Leben, zum Beispiel:  

  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf Wohnen 

Diese Rechte müssen von Ländern nach und nach umgesetzt werden. Die Länder müssen alles Mögliche tun, um sie zu verwirklichen. Was möglich ist, hängt auch davon ab, wie viel Geld Länder haben. Reichere Länder sollen mehr tun als ärmere. 

Welche andere Menschenrechtsverträge gibt es?

Die Idee von Menschenrechten gibt es schon sehr lange. In vielen Religionen lassen sich Regeln finden, die heutigen Rechten ähneln. Als Grundstein der Menschenrechte gilt aber die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” von 1948. Sie war das erste weltweit anerkannte Dokument, das die wichtigsten Rechte aller Menschen zusammengefasst hat. Allerdings war sie nicht so ausführlich wie die neueren Verträge. Und sie war nicht rechtlich bindend – Staaten mussten sich also nicht daran halten. 

Außerdem gibt es noch regionale Verträge über Menschenrechte. Zum Beispiel für Menschenrechte in Europa, Afrika oder Amerika. Diese Verträge gelten gleichzeitig mit dem Zivil- und Sozialpakt. Menschen sind dort also doppelt geschützt. In Deutschland haben Menschen sogar einen dreifachen Schutz. Hier gelten: 

  1. Der Zivil- und Sozialpakt. 

  2. Die Europäische Menschenrechtskonvention. 

  3. Das Deutsche Grundgesetz.  

Wie hängen die Menschenrechte mit den Kinderrechten zusammen? 

Kinderrechte sind Menschenrechte. Kinderrechte gelten nur bis 18 Jahre, während Menschenrechte für jedes Alter gelten. Es gibt auch andere Menschenrechtsverträge, die eine bestimmte Gruppe von Menschen schützen. Zum Beispiel Frauen, Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Rassismus betroffen sind.  

Wer sorgt dafür, dass die Menschenrechte eingehalten werden? 

In der UN gibt es eigene Ausschüsse, die die Umsetzung des Zivilpakts und des Sozialpakts kontrollieren. Das sind Gruppen von Menschen, die sich mit den Menschenrechten gut auskennen. Sie kommen zusammen und diskutieren über die Rechte und wie gut Länder sie einhalten. Länder schreiben regelmäßig Berichte an die Ausschüsse. In ihnen erklären sie, wie gut sie sich an die Rechte halten. Die Ausschüsse geben dann Empfehlungen, was Länder besser machen können. Außerdem können Menschen sich bei diesen Ausschüssen beschweren, wenn die eigenen Menschenrechte verletzt wurden. Das geht aber nur, wenn das eigene Land dazu zugestimmt hat. 

Auch die meisten Menschenrechtsverträge, die nur für eine Gruppe von Menschen gelten, haben eigene Ausschüsse. Zum Beispiel gibt es für die Kinderrechte den UN-Kinderrechtsausschuss. Die regionalen Menschenrechtsverträge haben eigene Gerichte. Dort können Menschen klagen, wenn die eigenen Menschenrechte verletzt wurden. Außerdem kann man bei nationalen Gerichten klagen.  

Welche Kritik gibt es an den Menschenrechten?

Als die Menschenrechte geschrieben wurden, gab es noch Kolonien. Kolonien waren Gebiete, vor allem in Afrika und Asien. Sie wurden mit Gewalt durch europäische Länder eingenommen. Das heißt, viele der heutigen Länder waren nicht dabei als die Verträge geschrieben wurden. Sie hatten keinen Einfluss auf die Verträge und was darin steht. Außerdem sind die Verträge sehr alt. Seitdem hat sich die Welt weiterentwickelt. Manche fordern deshalb, dass es neue Verträge oder Inhalte braucht. Dazu sind die meisten Länder aber nicht bereit. Sie haben Angst, dass sie sich bei neuen Verhandlungen nicht mehr einigen könnten.  

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