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Fast alle Länder der Erde haben die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Sie versprechen damit, die Kinderrechte in ihrem Land einzuhalten. Zusätzlich haben einige dieser Länder mit einer extra Vereinbarung erklärt, dass Kinder sich beim Kinderrechtsausschuss der UN beschweren dürfen, wenn ihre Rechte nicht eingehalten werden. Deutschland hat diese Zusatzvereinbarung auch unterschrieben. Der UN-Kinderrechtsausschuss besteht aus 18 Kinderrechtsexpertinnen und Kinderrechtsexperten aus verschiedenen Ländern. Sie prüfen, ob die Länder die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention einhalten.
Diese Beschwerdemöglichkeit wird “Individualbeschwerdeverfahren” genannt – ein ganz schön kompliziertes Wort. Kinder bekommen dadurch die Möglichkeit, sich also auf internationaler Ebene zu beschweren, wenn das Land, in dem sie leben, ihre Kinderrechte verletzt. Das ist besonders dann wichtig, wenn sie in ihrem eigenen Land kein Gehör finden.
Wenn die Kinderrechte in einem Land nicht eingehalten werden, können Kinder in Ländern, welche die Zusatzvereinbarung unterschrieben haben, eine Individualbeschwerde einreichen. Sie müssen in der Beschwerde ganz genau aufschreiben, wo und wie ihre Rechte verletzt werden. Dann wird die Beschwerde vom Kinderrechtsausschuss der UN geprüft.
Die Individualbeschwerde wird angenommen, wenn...
Bevor ein Kind sich beim UN-Kinderrechtsausschuss beschweren kann, muss es zuerst beim zuständigen Gericht in seiner Heimat Klage einreichen. Nur wenn es diese Möglichkeit nicht gibt oder es zu schwierig ist, befasst sich der Ausschuss direkt mit der Beschwerde der Kinder.
Wird ein Kinderrecht in besonders schwerer Art und Weise verletzt, kann der Ausschuss auch tätig werden, ohne dass ein Kind eine Beschwerde eingelegt hat.
Der Kinderrechtsausschuss fordert das Land, um das es geht, auf, schriftlich auf die Vorwürfe zu antworten. Der Ausschuss kann auch die Vertreterinnen oder Vertreter des Landes und das betroffene Kind zu einem Gespräch einladen. Wenn der Ausschuss dann zu dem Schluss kommt, dass die Kinderrechte verletzt werden, gibt er dem Land Tipps und gibt bestimmte Handlungsempfehlungen, um die Rechte der Kinder wiederherzustellen. Der Ausschuss prüft dann sehr genau, ob das Land diese Maßnahmen auch umsetzt.
Aber Achtung: Die Individualbeschwerde ist keine Klage und der UN-Kinderrechtsausschuss kann keine Strafen verhängen oder wie ein Gericht ein Urteil aussprechen. Die Empfehlungen des Ausschusses sind also für die Länder rechtlich nicht bindend.
2019 reichte die Klimaaktivistin Greta Thunberg gemeinsam mit 15 anderen Kindern eine Individualbeschwerde beim UN-Kinderrechtsausschuss ein. Sie warfen den fünf Ländern Argentinien, Brasilien, Frankreich, Türkei und Deutschland vor, besonders viel CO₂ zu verursachen. Sie fanden, dass die Länder zu wenig gegen den Klimawandel machen und so ihr Recht auf Gesundheit und gute Lebensbedingungen verletzen. Der Ausschuss nahm die Beschwerde aber nicht an. Denn Greta und die anderen Kinder hatten sich vorher nicht an die Gerichte in ihren Heimatländern gewendet.
Das Individualbeschwerdeverfahren soll Länder dazu ermutigen, in ihrem Land angemessene Lebensbedingungen für Kinder zu schaffen. Die Länder sollen Kinder ausreichend unterstützen und fördern. Das Verfahren gibt Kindern die Möglichkeit, sich gegen die Verletzung ihrer Rechte zu wehren. Sie werden gehört und bekommen weltweit Aufmerksamkeit für sich und ihre Kinderrechte.
Ich habe noch eine Frage. Wie erreicht man sein Land und den UN-Kinderrechtsausschuss?
Hallo! Um eine Individualbeschwerde einreichen zu können, musst du zunächst in deinem Heimatland Klage einreichen. Weil du noch ein Kind bist, musst du dich von einer erwachsenen Person vertreten lassen. Am besten suchst du dir hier die Hilfe einer Anwältin oder eines Anwalts. Gemeinsam könnt ihr dann bei dem zuständigen Gericht eine Klage gegen die Verletzung deiner Rechte einlegen. Wenn das erfolglos bleibt, schickt ihr deine Beschwerde an den Kinderrechte-Ausschuss. Viele Grüße, dein ks-Team.
Das klingt sehr kompliziert...