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Vielleicht habt ihr im Fernsehen schon mal eine Gerichtsverhandlung gesehen. Dabei wird einer Person vorgeworfen, ein Verbrechen begangen zu haben. Die Leute beim Gericht wollen dann herausfinden, ob die Person wirklich schuldig ist. Wenn ja, entscheiden sie, welche Strafe gerecht ist. Das nennt man Strafverfahren. Es gibt auch noch andere Gerichtsverfahren, die anders ablaufen. Hier könnt ihr zum Beispiel über Kinderrechte in Familienverfahren oder in Asylverfahren lesen.
Alles fängt mit einer Ermittlung an. Das heißt, dass das Gericht und die Polizei Beweise sammeln. Wenn es genug Beweise dafür gibt, dass jemand gegen das Gesetz verstoßen hat, muss derjenige vor Gericht. Der Richter oder die Richterin soll dann herausfinden, was genau passiert ist. Das Strafverfahren ist wie ein Streit: Auf der einen Seite ist der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin und auf der anderen Seite der Verteidiger oder die Verteidigerin.
Der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin will beweisen, dass die Person schuldig ist, also dass sie das Verbrechen wirklich begangen hat. Der Verteidiger oder die Verteidigerin will beweisen, dass die Person unschuldig ist. Außerdem werden Zeugen und Zeuginnen eingeladen. Das sind Leute, die etwas Wichtiges wissen oder zum Beispiel gesehen haben, wer das Verbrechen begangen hat. Das erzählen sie dann vor Gericht.
Der Richter oder die Richterin hört sich alles an und trifft am Ende eine Entscheidung. Die Entscheidung beim Gericht nennt man Urteil. Das Urteil besagt, ob die beschuldigte Person bestraft wird oder nicht.
1. Die Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg „Ein Schulbesuch bei Gericht“ erklärt dir noch mal genau, wie ein Strafverfahren abläuft und welche Aufgaben die verschiedenen Personen haben. Außerdem findest du hier ein „Kleines Justizlexikon“ mit vielen wichtigen Begriffen.
2. Wenn ein Kind als Zeuge oder Zeugin in einem Strafverfahren aussagt, bekommt es einen Begleiter oder eine Begleiterin. Im Flyer „Du bist nicht allein!“ stellt sich eine Begleiterin vor und erklärt, wie sie Kinder im Strafverfahren hilft. Du findest den Flyer "Du bist nicht allein"
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