Politik

Was pas­siert vor Ge­richt?

Schuldig oder unschuldig?

Vielleicht habt ihr im Fernsehen schon mal eine Gerichtsverhandlung gesehen. Dabei wird einer Person vorgeworfen, gegen gültige Gesetze verstoßen zu haben. Die Leute beim Gericht wollen in der Gerichtsverhandlung herausfinden, ob die Person wirklich eine Straftat begangen hat oder nicht. Wenn ja, entscheiden sie, welche Strafe gerecht ist. Das nennt man Strafverfahren. Es gibt auch noch andere Gerichtsverfahren, die anders ablaufen. Hier könnt ihr zum Beispiel über Kinderrechte in Familienverfahren oder in Asylverfahren lesen.

Der Ablauf

Alles fängt mit einer Ermittlung an. Das heißt, dass das Gericht und die Polizei Beweise sammeln. Wenn es genug Beweise dafür gibt, dass jemand gegen das Gesetz verstoßen hat, muss der- oder diejenige vor Gericht. Der Richter oder die Richterin soll dann herausfinden, was genau passiert ist. Das Strafverfahren ist wie ein Streit: Auf der einen Seite stehen Staatsanwalt oder Staatsanwältin. Sie vertreten den Staat, also Deutschland. Auf der anderen Seite stehen die Verteidiger der Menschen, die angeklagt sind.

Der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin will beweisen, dass die Person schuldig ist, also dass sie tatsächlich eine Straftat begangen hat. Der Verteidiger oder die Verteidigerin will beweisen, dass die Person unschuldig ist oder zumindest nur leicht bestraft wird. Außerdem werden Zeugen und Zeuginnen eingeladen. Das sind Leute, die etwas Wichtiges wissen oder gesehen haben, was passiert ist. Das erzählen sie dann vor Gericht.

Der Richter oder die Richterin hört sich alles an und trifft am Ende eine Entscheidung. Die Entscheidung beim Gericht nennt man Urteil. Das Urteil besagt, ob die angeklagte Person bestraft wird oder nicht.   

Info-Material: Das Strafverfahren

1. Die Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg „Ein Schulbesuch bei Gericht“ erklärt dir noch mal genau, wie ein Strafverfahren abläuft und welche Aufgaben die verschiedenen Personen haben. Außerdem findest du hier ein „Kleines Justizlexikon“ mit vielen wichtigen Begriffen.

 

 

 

 

2.  Wenn ein Kind als Zeuge oder Zeugin in einem Strafverfahren aussagt, bekommt es einen Begleiter oder eine Begleiterin. Im Flyer „Du bist nicht allein!“ stellt sich eine Begleiterin vor und erklärt, wie sie Kinder im Strafverfahren hilft. Du findest den Flyer "Du bist nicht allein

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Eure Kommentare

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Puhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh

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Das ist toll erklärt

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Super 

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