Gericht: Klimaschutzgesetz muss geändert werden
Urteil: Die Rechte der Kinder werden eingeschränkt
Das gab es noch nie: Ein Gericht erklärt ein neues Gesetz für verfassungswidrig. Das bedeutet, dass es gegen das Grundgesetz verstößt. Damit haben gestern die Richterinnen und Richter für die Rechte aller Kinder ein Zeichen gesetzt. Es geht um das Klimaschutzgesetz unserer Regierung. Viele Klimaschützerinnen und Klimaschützer haben die Regierung verklagt, denn ihnen reichen die Maßnahmen nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht sagte nun, dass das Gesetz die Grundrechte aller Kinder und aller noch folgenden Kinder einschränkt. Das darf nicht sein.
Gesetz bisher nur bis 2030
Das Klimaschutzgesetz wurde 2019 beschlossen. Klimaschützerinnen und Klimaschützer klagten, weil ihnen das Gesetz nicht ausreicht. Auch Jugendliche der Fridays-For-Future-Bewegung haben geklagt. Die Richterinnen und Richter gaben ihnen teilweise Recht. Denn im Klimaschutzgesetz steht nur, was bis zum Jahr 2030 geschehen soll. Einen Plan für danach gibt es nicht. Das Gericht findet es wichtig, dass beim Thema Klimaschutz schon heute weitergedacht wird. Das muss die Regierung noch nachbessern.
Wie findest du das Urteil des Gerichts?
Hallo Niah! Ja, das stimmt. "Verfassungswidrig" bedeutet zum Beispiel, dass sich etwas den Grundrechten der Menschen widersetzt. Die Grundrechte stehen nämlich in der Verfassung geschrieben. Unser ursprüngliches Klimaschutzgesetz wurde jetzt als verfassungswidrig bewertet, da es nur Klimaziele bis 2030 festgelegt hat. Die Gefahren des Klimawandels würden also die Menschen treffen, die danach leben, also die jüngere Generation. Deshalb verstößt das Gesetz gegen die Grundrechte und deswegen wurde auch dagegen geklagt. Viele Grüße, dein ks-Team