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Neu­es Ge­setz über Selbst­be­stim­mun­g 

Rechte von Trans-Personen gestärkt

Heute saß der Bundestag zusammen und stimmte unter anderem über ein neues Gesetz ab: das Selbstbestimmungsgesetz. In Deutschland offiziell das Geschlecht zu ändern ist ein langer und unangenehmer Prozess für Trans-Personen. Dies soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz einfacher werden. Die Ampel-Regierung wirbt seit einiger Zeit unter dem Motto „Sei du selbst“ für eine moderne Gesellschaft. Nicht alle Parteien sind für das Gesetz der Ampel-Regierung. CDU/CSU und die AfD stimmten geschlossen dagegen. Weil sie aber in der Unterzahl waren, wurde das neue Gesetz nun vom Bundestag beschlossen.  

Das bedeutet das neue Gesetz 

Hier fassen wir die wichtigsten Regelungen zusammen:  

  • Einfache Änderung des Namens und des Geschlechts beim Standesamt für Trans-Personen. 
  • Kinder dürfen ab 14 Jahren ihren Vornamen ändern. Kinder unter 14 Jahren benötigen das Einverständnis ihrer Eltern.  
  • Bei einer Ehe dürfen beide Personen einen doppelten Nachnamen annehmen.  
  • Kinder dürfen den doppelten Nachnamen beider Eltern tragen.  
  • Ab 18 Jahren ist der Wechsel des Nachnamens vom anderen Elternteil möglich.   
  • Traditionen von Minderheiten werden berücksichtigt - zum Beispiel können Mitglieder der friesischen oder sorbischen Volksgruppe traditionelle Namensänderungen beantragen.   

Das Gesetz ist vom Bundestag angenommen worden und geht dann noch in den Bundesrat. Geplant ist, das Gesetz am 1. November in Kraft zu setzen.   

Was bedeutet Trans-Person?

Trans-Personen sind Menschen, die sich in dem Körper, in dem sie geboren wurden, nicht wohlfühlen. Sie wollen ihr Geschlecht wechseln.

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