Vorhaben Kinderrechte ins Grundgesetz gescheitert
Kinderrechte vorerst nicht ins Grundgesetz
Die Koalition der Parteien CDU/CSU und SPD hatte 2018 in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, dass sie Kinderrechte im Grundgesetz verankern wollen. Im Januar hatten wir auf kindersache davon berichtet (schau mal unten nach). Die Politikerinnen und Politiker hatten daraufhin eine Formulierung ausgearbeitet, die sehr stark diskutiert wurde. Letztlich konnten sich die Parteien aber auf keine Formulierung einigen. Für eine Änderung im Grundgesetz müssten aber zwei Drittel der Politikerinnen und Politiker im Bundesrat und Bundestag der Gesetzesänderung zustimmen. Diese Mehrheit gibt es für den Vorschlag der Regierung nicht und das Versprechen, die Kinderrechte ins Grundgesetz zu bringen, ist für diese Regierungszeit gescheitert.
Was schreibt das Deutsche Kinderhilfswerk dazu?
Das Deutsche Kinderhilfswerk, das auch kindersache.de betreut, ist wie viele andere Organisationen darüber enttäuscht. Es fand den Vorschlag nicht stark genug und wollte, dass die Parteien sich auf eine Formulierung einigen, die der UN-Kinderrechtskonvention entspricht. Besonders die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Kinder immer noch nicht genügend berücksichtigt werden. Die Chance, die Rechte von Kindern mehr in den Vordergrund zu rücken und sie dadurch zu stärken, wurde verpasst. Yola vom Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfwerks äußerte sich gestern Abend dazu in der tagesschau:
„Es wäre an sich ein Schritt in die richtige Richtung gewesen und jetzt werden die Kinderrechte wieder verschoben."
Trotzdem wird sich das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin dafür einsetzen, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.
Achtung: Das heißt nicht, dass du keinen Anspruch auf deine Kinderrechte hast! Die UN-Kinderrechtskonvention ist trotzdem ein Gesetz in Deutschland. Dein Wohlergehen und deine Meinung sind genauso wichtig wie zuvor und müssen respektiert und angehört werden.
Bist du enttäuscht darüber, dass es nicht geklappt hat?
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