Weltkindertag

Von der Französischen Revolution zur UN-Kinderrechtskonvention

Der Weg war lang und beschwerlich von den Anfängen der Kinderrechtsbewegung im 18. Jahrhundert bis zur Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1989. Im Mittelalter wurden Kinder noch wie kleine Erwachsene behandelt. Erst mit der Französischen Revolution, die die Erklärung über die Menschenrechte hervorbrachte, änderte sich auch das Bild der Kindheit.

Insbesondere führte das zu einer Trennung im Strafrecht. Kinder wurden nun nicht mehr wie Erwachsene bestraft, sondern nach Jugendstrafrecht. Und es änderte sich auch etwas in Bezug auf arbeitende Kinder. So wurde in Großbritannien die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten.

Durch die fortschreitende Industrialisierung und die Einführung der Schulpflicht veränderte sich auch die Diskussion um den Gehorsam und die Pflichten der Kinder. Langsam begann sich die Auffassung durchzusetzen, dass Kinder auch bestimmte Rechte haben.

Im Jahr 1900 rief die schwedische Reformpädagogin Ellen Key das Jahrhundert des Kindes aus und viele folgten ihrem Beispiel und begannen, sich für die Kinderrechte einzusetzen. Einer der bekanntesten ist sicherlich Janusz Korczak.

Diese Bestrebungen ist es zu verdanken, dass mit Beginn des 20. Jahrhunderts auch international reagiert wurde und die ersten völkerrechtlichen Verträge zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Kindern zustande kamen.

Die erste Satzung für Kinder war die Children’s Charta von 1920, die Eglantyne Jebb aus Großbritannien entwarf. Diese Charta wurde 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes, der Vorgängerorganisation der heutigen UNO, verabschiedet und als Genfer Erklärung bekannt. Der Völkerbund wurde 1946 aufgelöst und damit verlor die Erklärung ihre Grundlage.

Bereits 1945 wurde die Charta der Vereinten Nationen verabschiedet und alle Menschenrechtspakte berücksichtigen die besondere Lage von Kindern. Im Jahr 1946 wurde das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF gegründet. Und 1948 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung über die Menschenrechte, deren Artikel 25 Absatz 2 sich insbesondere den Kindern und ihren Familien widmet.

Schon 1959 verabschiedete die Generalversammlung einstimmig eine Erklärung der Rechte des Kindes, allerdings ohne rechtliche Bindung. Zum 20. Jahrestag dieser Erklärung 1979 rief die UNO das Jahr des Kindes aus und folgte einem Vorschlag der polnischen Regierung, aus der Erklärung von 1959 einen völkerrechtswirksamen Vertrag zu machen. Zehn Jahre später war es soweit – die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde einstimmig verabschiedet. Diese Konvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsintrumentarium für Kinder und die meistgezeichnete Konvention der Welt. Die USA sind das einzige Land, das die Konvention nicht ratifiziert hat.

Am 5. April 1992 wurde die Kinderrechtskonvention auch zu geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Somit feiern wir in zwei Jahren 30 Jahre Kinderrechte in Deutschland.

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ich habe morgen mit dem bus 🚌 können sie auch nicht mit mir reden ich hab dich nicht so gut geschlafen 😴 ich bin 🚮