Medien

Ur­he­ber­recht - Was be­deu­tet das ei­gent­lich?

Schutz von eigenen Ideen 

Stell dir vor, du komponierst ein Lied, schießt ein tolles Foto oder schreibst ein Gedicht oder eine Geschichte und jemand anderes tut so, als wäre diese Arbeit von ihm. Wenn du etwas erfindest oder dir selbst ausdenkst, dann bist du die Urheberin oder der Urheber dieses Werkes. Keiner darf deine Erfindung ohne deine Erlaubnis verwenden oder dein Werk als sein eigenes ausgeben.  

Damit das nicht passieren kann, gibt es das Urheberrecht. Als eines der Rechte im Grundgesetz schützt es das Recht aller Menschen auf ihr Eigentum. Dazu gehört auch das “geistige Eigentum”, wie eigene Ideen. Das Urheberrecht schützt kreative Menschen, wie  Künstlerinnen und Künstler davor, dass andere Menschen ihre Werke gegen ihren Willen verändern oder benutzen. Ein Werk ist eine eigene Schöpfung der Literatur, Kunst oder Wissenschaft. In diesem Text werden wir uns mit dem Urheberrecht an Musikstücken beschäftigen. 

Auch diese Sachen können urheberrechtlich geschützt sein:  

  • Kunstwerke 
  • Filme 
  • Reden oder Vorträge  
  • Wissenschaftliche Forschungen 

Das Copyright  

Das Urheberrecht schützt an erster Stelle  das Musikstück und seine Komponistin oder seinen 

Komponisten. Dann gibt es da noch den Begriff “Copyright” (dt.: Kopierrecht). Beim Copyright geht es um die Vermarktungsrechte an dem Werk. Die Unterscheidung zwischen Urheberrecht und Copyright ist sehr schwierig zu verstehen. Wissen musst du nur: Das Copyright macht nach außen erkennbar, dass das Werk urheberrechtlich geschützt ist. Dafür wird klassischerweise das Zeichen © und der Name der Urheberin oder des Urhebers angegeben. Achte mal auf die Bildunterschrift unserer Fotos. Dort kannst du immer ein Copyright erkennen.  

Strafe bei Verstoß  

Das Urheberrecht wird verletzt, wenn eine Person das Werk der Urheberin oder des Urhebers ohne Erlaubnis verwendet, verändert, als ihr eigenes ausgibt oder keine Copyright-Angabe macht. Wer das macht, muss mit einer Strafe rechnen. Wenn es sich um ein besonders bekanntes Werk handelt, können  Geldstrafen in Millionenhöhe die Folge sein.   

Und was ist erlaubt? 

Wie du sehen kannst, ist mit dem Urheberrecht nicht zu spaßen. Wenn du ein Video mit einem Lied deiner Lieblingssängerin unterlegst und es einer Freundin oder einem Freund schickst, dann ist das erlaubt. Du hast das Lied für private Zwecke benutzt. Willst du das Video hingegen im Internet veröffentlichen, ist das verboten. Wer urheberrechtlich geschützte Musikstücke nutzen möchte,  muss immer Geld dafür bezahlen.  Denn die Musikerin oder der Musiker möchte damit auch Geld verdienen.  

Lizenzfreie Musik 

Bedeutet das also, du musst Geld zahlen, um künftig deine Videos mit Musik hinterlegen zu können? Nein, denn es gibt auch lizenzfreie Werke. Sie werden als gemeinfrei bezeichnet. Die Urheberin oder der Urheber hat die Nutzung seines Werkes für alle freigegeben. Trotzdem musst du eine Musikquelle angegeben. Das bedeutet, dass du den Name des Liedes, die Künstlerin oder den Künstler und die jeweilige Plattform nennen musst.  

Die Musik, die in Schnittprogrammen zur Verfügung gestellt wird, ist meist lizenzfrei solange du mit den von dir erstellten Videos kein Geld verdienst. Daher kannst du die Musik aus Apps wie InShot oder iMovie für deine Juki-Videos benutzen. Gib in der Quellenbeschreibung den Namen des Schnittprogramms an!  

Cover-Versionen

Aber was ist, wenn du auf Juki dein Lieblingslied (ohne Hintergrundmusik) nachsingst oder auf einem Instrument spielst? Die Rede ist dann von einem sogenannten Cover. Wird das Original einfach nur nachgesungen oder nachgespielt und die Urheberin oder der Urheber angegeben, dann ist das erlaubt. Auch das gilt nur, solange du kein Geld mit dem Cover verdienst. 

Am Sichersten bist du, wenn du dein eigenes Musikstück schreibst oder komponierst. Dann bist du die Urheberin oder der Urheber und kannst selbst bestimmen.

 

Schau dir unser Video an!

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Eure Kommentare

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Hallo Frederike 

kannst du eigentlich Gitarre spielen

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Das ist auch auf YouTube so. Ich finde es schade weil ich coole Songs nicht für meine Videos verwenden darf, aber es ist eigentlich nur gut gemeint. Ich würde mich auch nicht freuen wenn jemand meine Animationen klaut.

Also zusammen gefasst: Man darf ein Lied einfach singen ohne Hintergrundmusik. Aber wenn man die Hintergrundmusik anmacht dann darf man das nicht im Internet hochladen. Aber man darf es noch Freunden auf WhatsApp schicken (also privat). Man kann aber auch singen und dazu ein Instrument spielen. Hauptsache man läd nicht im Internet die originale Musik mit hoch.