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Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird alle fünf Jahre neu gewählt und kann nur einmal wiedergewählt werden. Der Bundespräsident wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt.
Die Bundesversammlung kommt in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen, denn sie hat nur eine einzige Aufgabe: die Wahl des Bundespräsidenten. Sie besteht zu gleichen Teilen aus Politkern des Bundestages und den ernannten Wahlfrauen und Wahlmännern der verschiedenen Landesparlamente der Bundesländer.
Wahlfrauen und Wahlmänner sind nicht nur Politiker. Es werden auch Prominente und bekannte Menschen ernannt, wie Schauspieler, Sportler und Künstler. Insgesamt kommen über 1.400 Mitglieder der Bundesversammlung zusammen, die den Bundespräsidenten wählen.
1. Die Vorschläge
Alle Mitglieder der Bundesversammlung dürfen einen geeigneten Kandidaten vorschlagen. Dieser muss damit einverstanden sein, vorgeschlagen zu werden. Bundespräsident darf nach dem Gesetz jeder werden, der in Deutschland lebt, wahlberechtigt für den Bundestag ist und mindestens 40 Jahre alt ist.
2. Die Vorauswahl
In der Regel werden aus den gesammelten Vorschlägen zwei Kandidaten oder Kandidatinnen von der Bundesversammlung bestimmt.
3. Die Rede
Beide Kandidatinnen oder Kandidaten halten eine Rede vor der Bundesversammlung.
4. Die geheime Wahl
Danach wird gewählt, jeder einzeln und geheim. Bundespräsident wird dann, wer die Mehrheit hat. Das mit der „Mehrheit“ ist kompliziert. Deswegen stehen alle Vorschriften zur Wahl in einem extra Gesetz.
5. Die Vereidigung
Wurde der Bundespräsident gewählt, wird er vereidigt. Er leistet einen „Amtseid“ vor den Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages.
Der Bundespräsident hat seinen Amtssitz im „Schloss Bellevue“ in Berlin, wo er Staatsoberhäupter oder andere Gesandte empfängt. Der Terminkalender ist immer sehr voll, hier fassen wir einige Aufgaben zusammen:
Ja, es kann sich auch eine Frau zur Wahl stellen. Bisher wurde aber noch keine Frau zur Bundespräsidentin gewählt.
Hier ist die Liste der bisherigen Bundespräsidenten, wir fangen mit dem aktuellen an.
12. Frank-Walter Steinmeier (seit 2017)
11. Joachim Gauck (2012-2017)
10. Christian Wulff (2010-2012) – trat zurück
9. Horst Köhler (2004-2010) – trat zurück
8. Johannes Rau (1999-2004)
7. Roman Herzog (1994-1999)
6. Richard von Weizsäcker (1984-1994)
5. Carl Karstens (1979-1984)
4. Walter Scheel (1974-1979)
3. Gustav Heinemann (1969-1974)
2. Heinrich Lübke (1959-1969)
1. Theodor Heuss (1949-1959)
Super
halo i bims 1 Walter Bob i machs 1 refrat vong nicegkeit her über this
Danke können sie das mit der Mehrheit nochmal erklären???
Hallo! Bei dieser Wahl kann es bis zu 3 Wahlgänge, also Durchläufe, geben. Ein Kandidat/ eine Kandidatin muss im 1. Durchlauf die absolute Mehrheit (also mehr als 50% der Stimmen) haben, um Bundespräsident/in werden zu können. Wenn aber keiner so viele Stimmen hat, kommt es zum 2. Durchlauf. Dort gilt wieder: eine Person muss eine absolute Mehrheit bekommen, um Präsident/in zu werden. Die Mitglieder der Bundesversammlung können in diesem Wahlgang auch noch neue KandidatInnen aufstellen, wenn sie wollen.
Wenn aber auch beim 2. Durchlauf keiner genug Stimmen hat, kommt es zum 3. Durchlauf. Bei dem genügt auch eine relative Mehrheit. Das heißt, es gewinnt einfach die Person, mit den meisten Stimmen. Viele Grüße, dein ks-Team
Ich habe ein Referat in Politik bin in der 8 und habe tolle Infos damit kann Mich bestimm pushen in Politik
Es ist toll und verständlich geschrieben
hai gut
halo
Es gibt einen Fehler bei "Die Bundesversammlung wählt". Die Bundesversammlung besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des BUNDETAGES (!) und nicht des Bundesrates!!!
[Anmerkung der Redaktion: Hallo! Vielen Dank für deinen Hinweis. Das war natürlich ein Tippfehler. Viele Grüße, dein ks-Team]