Politische Organe der Bundesrepublik Deutschland
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident
Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist das Staatsoberhaupt und damit einer der wichtigsten Politiker in Deutschland. Er hat zwei Hauptaufgaben: Zum einen die Repräsentation (Darstellung) der Bundesrepublik in der ganzen Welt. Zum anderen wacht der Bundespräsident auch über die Demokratie. Der Bundespräsident muss jedem neuen Gesetz zustimmen. Im Ernstfall kann er aber auch ein Gesetz verhindern, wenn es die Demokratie gefährdet. Der Präsident wird alle 5 Jahre neu gewählt.
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler
Zurzeit ist Olaf Scholz der Bundeskanzler in Deutschland. Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik. Er bestimmt die Bundesministerinnen und Bundesminister und die Richtlinien der Politik. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und die Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Der Bundestag
Der Bundestag ist das oberste Parlament in Deutschland. Zurzeit gibt es 736 Mitglieder, sogenannte Abgeordnete. Die Abgeordneten werden bei der Bundestagswahl gewählt. Sie sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sitz des Bundestages ist das Reichstagsgebäude in Berlin.
Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident
Die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ist die Vorsitzende des Bundestages. Damit ist sie die zweitwichtigste Politikerin in Deutschland. Sie leitet die Sitzungen des Bundestages und achtete darauf, dass sich alle Abgeordneten an die Regeln halten. Außerdem repräsentiert die Bundestagspräsidentin den Bundestag nach außen. Wenn alle vier Jahre der Bundestag neu gewählt wird, stimmen die Abgeordneten auch über die Präsidentin oder den Präsidenten ab. Die Person kann auch mehrmals hintereinander gewählt werden.
Der Bundesrat
Der Bundesrat besteht aus 165 Abgeordneten. Mitglieder des Bundesrates können nur die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die Ministerinnen und Minister der Bundesländer bzw. die Bürgermeister und Senatorinnen und Senatoren der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sein. Wann immer der Bundestag ein Gesetz beschließen will, muss auch der Bundesrat gefragt werden.
Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und genauso vielen Delegierten (Vertretern) der Bundesländer. Diese können auch berühmte Leute sein, nicht nur Politiker. Alle 5 Jahre trifft sich die Bundesversammlung, um den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung besteht zur Zeit aus 1244 Mitgliedern.
Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist eine weitere Einrichtung zur Kontrolle unserer Demokratie. Die Richterinnen und Richter in diesem Gericht beschäftigen sich nicht mit Fällen wie zum Beispiel Ladendiebstahl, sondern ausschließlich damit, ob bestehende Gesetze oder Bestimmungen mit unserem Grundgesetz vereinbar sind.
Ausschüsse
Da sich die Parlamente mit unheimlich vielen Dingen beschäftigen müssen und daher nicht immer alles mit allen beredet werden kann, gibt es zahlreiche Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themen beschäftigen. In diesen Ausschüssen sitzen Expertinnen und Experten zusammen. Viel Arbeit wird in diesen kleinen Kreisen geleistet, bevor das Parlament darüber abstimmt.
Ministerien
Sowohl für ganz Deutschland, als auch in den einzelnen Bundesländern gibt es Ministerien. Diese werden von Ministerinnen und Ministern geleitet. Sie bilden zusammen mit der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler die Bundesregierung.
Gut zu verstehen
Da fehlt die Bundesregierung
Hallo! Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministerinnen und -ministern.
Viele Grüße
dein kindersache-Team
Hi ich bin 11 Jahre alt und träume schon Zeit ich 6 Jahre alt bin davon Bundes Kanzlerin zu werden ich häufe mariana Elisa Lorenz‘ falls ihr euch auch für Politik interessiert wählt wenn ihr wählen dürft irgendwann mal mariana Elisa Lorenz‘
Moin
es war okay ok ok 🚑
Gut erklärt 👌🏻
Super duper
Voll gut erklärt 😁