Politik

Was ist Ge­wal­ten­tei­lung?

Die drei Gewalten

Damit das Zusammenleben zwischen Menschen in einem Staat gut funktioniert, muss es Gesetze geben. Die sollen dafür sorgen, dass jeder die gleichen Rechte hat und die Freiheit aller Bürger gesichert ist. Um zu verhindern, dass ein Mensch alleine über alle Gesetze entscheidet, sollen sich drei unterschiedliche Abteilungen, auch „Gewalten“ genannt, darum kümmern. Hinter jeder dieser Gewalten steckt eine Gruppe von Menschen. Welche Menschen genau, erfährst du später im Text. Hier erst mal die groben Aufgabenbereiche der drei Gewalten:



Die erste Gewalt ist die Legislative, die gesetzgebende Gewalt. Sie soll Gesetze machen, damit alle im Staat wissen, was erlaubt ist und was nicht. Die zweite Gewalt ist die Exekutive, die ausführende Gewalt. Sie soll die Gesetze im Alltag umsetzen und aufpassen, dass sich alle daran halten. Die dritte Gewalt ist die Judikative, die rechtssprechende Gewalt. Sie soll Menschen bestrafen, die sich nicht an Gesetze halten. Diese drei Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. Alle gucken einander auf die Finger, und stellen sicher, dass weder fiese Gesetze in Kraft treten, noch Menschen zu Unrecht bestraft werden.

Gewaltenteilung in Deutschland

In Artikel 20 unserer Verfassung ist die Gewaltenteilung festgeschrieben. Die Gewaltenteilung muss also in Deutschland umgesetzt werden. So sind die drei Gewalten bei uns aufgeteilt:

  1. Die Legislative:

Die gesetzgebende Gewalt darf Gesetze beschließen. Zur Legislative gehören in Deutschland der Bundestag, der Bundesrat und die Landtage. Dort sitzen Vertreter, die vom Volk gewählt wurden. Sie beraten über mögliche Gesetze, die dann für die anderen Gewalten bindend sind. Sie müssen sich allerdings bei den Gesetzen an die Vorschriften halten, die unsere Verfassung vorgibt. Außerdem müssen die Gesetze erst vom Bundespräsidenten unterschrieben werden, bevor sie in Kraft treten können.

  1. Die Exekutive:

Die ausführende Gewalt muss die Gesetze umsetzen, die sich von der Legislative ausgedacht wurden. Zu ihr gehören die Bundesregierung, sowie die Landesregierungen und alle Angestellten, die in den Ministerien, Ämtern und Behörden arbeiten (z.B. die Polizei oder das Gesundheitsamt) Das funktioniert dann so: Stell dir vor, ein neues Gesetz tritt in Kraft, in dem steht, dass jedes Kind ein Recht auf leckeres Schulessen hat. Dann muss sich die Exekutive darum kümmern, dass das auch tatsächlich umgesetzt wird. In dem Fall wäre das Kultusministerium zuständig.

Zusatzinfo: Oft ist die Exekutive auch selbst an der Gesetzgebung beteiligt. Sie kann nämlich dem Bundestag Gesetze vorschlagen, wenn sie sieht, dass es irgendwo Probleme gibt.

  1. Die Judikative

Zu der rechtsprechenden Gewalt gehören alle Gerichte. Verschiedene Gerichte sind für unterschiedliche Aufgaben zuständig. Eins entscheidet, wie Menschen bestraft werden, die sich nicht ans Gesetz gehalten haben. Ein anderes entscheidet, ob ein vorgeschlagenes Gesetz den Vorschriften der Verfassung entspricht. Das Urteil fällen Richter. Sie sind unabhängig und dürfen sich von niemanden beeinflussen lassen. Allerdings müssen sie natürlich Urteile fällen, die sie durch bestehende Gesetze begründen können. Sie können also nicht einfach sagen: „Du kommst ins Gefängnis, weil ich dich doof finde.“ Das ist keine Begründung.

Wer kontrolliert wen?

Die drei Gewalten sind nicht strikt voneinander getrennt, sondern sehr verworren. Sie sind aufeinander angewiesen und können sich so gegenseitig kontrollieren. Das geht zum Beispiel so:

Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten des Bundestages (Legislative). Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, die dann Chef der Regierung (Exekutive) ist. Außerdem wählt der Bundestag (Legislative) die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes (Judikative). Alle Regierungsmitglieder und Richter haben ihren Posten erst offiziell sicher, wenn der Bundespräsident (Exekutive) sie dazu ernannt hat. Der Bundespräsident wiederum wird von der Bundesversammlung (Legislative) gewählt.

An diesem Beispiel erkennt man, dass durch das enge Zusammenarbeiten der drei Gewalten, jeder jedem über die Schulter schauen kann. Keine Gewalt kann einfach machen, was sie will. So wird ein demokratisches System aufrechterhalten.

Was passiert ohne Gewaltenteilung?

Wenn die drei Gewalten nicht voneinander getrennt sind, sondern alle von der Regierung kontrolliert werden, kann die Regierung auch über alles entscheiden, was in einem Land passiert. Wenn z.B. die Gerichte nicht mehr unabhängig von der Regierung sind, kann sie einfach entscheiden, wer weswegen ins Gefängnis muss. Wenn sich also jemand im Volk über die Regierung beschwert und ihr das nicht passt, kann die Regierung diesen Menschen einfach verhaften lassen. Außerdem kann sie verbieten, dass Menschen sich zum Demonstrieren verabreden. Es können also Gesetze verabschiedet werden, die eigentlich der Verfassung widersprechen. So sind die Rechte der Bürger, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, in Gefahr.

 

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👍🏻👍🏻

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Super!

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:)

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Ich finde die Seite gut. Wir sollten ein Schaubild erstellen. Später erfuhr ich leider, dass es noch andere Instanzen gibt. Sonst gut. für eine Kinderseite  aber super.

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Mega krass🐸🐣🦅🫡😶‍🌫️🥳🤩👶🏿😊

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❤️Omg danke das hat mir garnicht geholfen☺️und ,ich nur gequält😃😃

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Cool, die Infos sind nützlich.

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es war gut so könnte ich meinen aufsatz schreiben :)

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Cool 😎 😎